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Stark Jakob · Ständerat · 2021-12-02

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02

Wortprotokoll

Ich denke, die Diskussion über die Gentechnik und die Genom-Editierungsmethoden ist [PAGE 1179] ausserordentlich wichtig. Es ist auch erfreulich, dass die Wissenschaft Anstrengungen unternimmt, um uns zu überzeugen, dass jetzt etwas gehen muss. Die Zeit scheint tatsächlich reif zu sein, um die Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden positiv zu regulieren und vom generellen Moratorium auszunehmen, gentechnisch veränderte Organismen in Verkehr zu bringen.

Es stellt sich jedoch die Frage, und die dürfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen, wie diese Regulierung stattfinden soll und auf welcher Grundlage. Die Mehrheit bzw. die Hälfte der Kommission ist der Ansicht, dass dies subito geschehen soll. Sie beantragt deshalb im Schnellverfahren und ohne Vernehmlassung eine Regelung, von der bereits geahnt werden kann und muss, dass sie in der Praxis nur schwierig bzw. kaum umgesetzt werden kann. Damit würde man der Sache einen Bärendienst erweisen. Es ist, erlauben Sie mir diesen Ausdruck, ein Schnellschuss, abgefeuert mit viel Begeisterung und Hoffnung, aber sehr schlecht gezielt, weil das Zielgelände noch zu wenig genau erkennbar ist. Gerade in einer komplexen Materie wie der Gentechnik ist dieses Vorgehen fragwürdig.

Die Minderheit, die ich vertrete, schlägt Ihnen vor, nicht schneller laufen zu wollen, als die Musik spielt, jedoch den Rhythmus und die Lautstärke dieser Musik zu erhöhen. Was heisst das konkret? Frau Bundesrätin Sommaruga hat bekannt gegeben, dass der Bericht zum Postulat Chevalley 20.4211, "Gentechnikgesetz. Welcher Geltungsbereich?", Mitte des nächsten Jahres vorliegen wird. Darin werden auch die Fragen zu den neuen gentechnischen Verfahren geprüft werden. Das dient der Diskussion über künftige Optionen im Hinblick auf die nächste Revision des Gentechnikgesetzes, dies nach Ablauf der Verlängerung, die jetzt bis Ende 2025 beantragt wird. So klingt also die Musik des Bundesrates.

Hier setzt nun das von der WBK-S eingereichte Postulat 21.4345, "Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden", an, das den Bundesrat verpflichtet, dem Parlament innert Jahresfrist, das heisst bis Dezember 2022, Bericht zu erstatten; wir haben in der Kommission darüber gesprochen. Gegenstand des Berichtes sind die Möglichkeiten, Züchtungsverfahren, bei denen keine artfremde DNA in Organismen eingebracht wird - darum geht es ja -, vom Moratorium auszunehmen. Dies bedeutet, dass der Bundesrat dem Parlament in Kenntnis des Berichtes zum Postulat Chevalley in einem zweiten Bericht zeitnah aufzeigt, wie genomeditierte Produkte vom Moratorium ausgenommen werden können.

Im besten Fall, und den streben wir an, ist es möglich, dass auf diesen Grundlagen im Jahr 2023 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen werden kann, die dann im Jahre 2024 in Kraft treten könnte, also bevor das Moratorium abläuft. Das ist der beste Fall. Der schlechteste Fall - der schlechteste, ich betone es - ist der, dass man nochmals vier Jahre wartet. Das ist das Vorgehen, das der Bundesrat vorschlägt. Das ist vermutlich gar nicht möglich. Den Bericht möchten wir aber abwarten, damit auf sauberer Grundlage legiferiert werden kann.

Die Idee ist also, dass wir den Rhythmus und die Lautstärke der Musik deutlich erhöhen, aber dass das Parlament nicht mehr in Versuchung kommt, schneller zu laufen, als die Musik spielt, und dabei ins Stolpern gerät. Es ist wichtig, dass die Verlängerung des Moratoriums verbunden mit der Annahme des Kommissionspostulates auch eine positive Wirkung auf die Forschung haben wird. Die Forschung kann dann damit rechnen, dass bald eine differenzierte Regelung der Genom-Editierungsverfahren erlassen wird. Davon bin ich überzeugt. Zudem wird die neue Situation - denn es ist eine neue Situation - auch zu einer breiteren Diskussion des Themas in der Landwirtschaft und bei den Konsumentinnen und Konsumenten, welche Sie nicht vergessen dürfen, führen. Wenn wir auf diese Reise gehen wollen, müssen wir jetzt vertieft darüber diskutieren und nicht schon ein Fait accompli schaffen. Der Ständerat ist die Chambre de Réflexion und nicht die Chambre trépidante; "trépidant" heisst Hektik.

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und anschliessend, auch bei den verschiedenen Vorstössen, den Anträgen des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Nehmen Sie am Schluss zudem das Kommissionspostulat - das ist auch entscheidend - als Ergänzung an.