Graf Maya · Ständerat · 2021-12-02
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen gerne beantragen, auf dieses Geschäft einzutreten und dann der Minderheit der Kommission zu folgen und somit auch gemäss Bundesrat und der grossen Mehrheit des Nationalrates für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis 2025 zu stimmen.
Wie wir gehört haben, beantragt Ihnen die Mehrheit nun neu, in Artikel 37a Absatz 2 gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, vom Teilmoratorium auszunehmen und für eine Kommerzialisierung freizugeben. Das ist in meinen Augen ein Schnellschuss, welcher der Landwirtschaft, den Marktakteuren, den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Pflanzenforschung und der Pflanzenzüchtung in keiner Art und Weise dient. Die gentechfreie Land- und Ernährungswirtschaft ist ein Erfolgsmodell der Schweiz. Unsere Schweizer Qualitätsstrategie ist auf drei Pfeilern aufgebaut - und der dritte Pfeiler ist die Gentech-Freiheit. Diese Entscheidung würde daher nicht nur das Vertrauen, sondern auch die Glaubwürdigkeit im Markt beschädigen.
Die Kommissionsmehrheit will nun Fakten schaffen, obwohl weder die gesetzlichen Grundlagen für die kommerzielle [PAGE 1181] Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen geschaffen noch Fragen betreffend Koexistenz, Deklarationspflicht, Haftungsfragen für die Produzentinnen und Produzenten oder Risiken für Umwelt, Mensch und Biodiversität geklärt sind.
Wir haben auch das Vorsorgeprinzip zu beachten, das in unserer Bundesverfassung steht. Es fehlen nämlich zur Umsetzung viele wichtige Daten aus Freisetzungsversuchen, obwohl die gentechnische Pflanzenforschung und die Freisetzung vom Moratorium nie betroffen waren. Diese konnten ihre Forschungsarbeiten immer und zu jeder Zeit, auch mit viel staatlicher Unterstützung, fortsetzen.
Die Verlängerung des Moratoriums bis 2025 gibt uns daher die Zeit, alle diese Fragen, die ich erwähnt habe, zu klären und sie vor allem in die tägliche landwirtschaftliche Praxis, aber auch in die Trennung der Warenflüsse umzusetzen. Es geht hier vor allem auch um die Marktoptik. Von dieser Marktoptik habe ich in den Voten der Kolleginnen und Kollegen bisher nichts gehört.
Nun wird gesagt, dass schon viele interessante und innovative Pflanzenzüchtungen in der Pipeline steckten und dass man deshalb nicht mehr vier Jahre warten könne. Es zeigt sich aber in einer Studie der gemeinsamen Forschungsstelle der EU, des Joint Research Center, über den aktuellen Stand der Nutzung neuer Gentech-Verfahren folgendes Bild: Die allermeisten Genom-Editing-Projekte stehen noch im Anfangsstadium der Forschung. Nur rund 130 Projekte sind weltweit in einer fortgeschrittenen Phase der Erforschung. Eventuell könnten 16 genomeditierte Pflanzen in einigen Jahren kommerzialisiert werden. Erst seit 2018 ist in den USA eine genomeditierte Pflanze im kommerziellen Anbau. Das ist die Sojabohne der Firma Calyxt, deren Fettsäureprofil mit Genom-Editing-Methoden verändert wurde. Es ist also bis jetzt keine einzige Pflanze mit der berühmten Genschere Crispr/Cas entwickelt worden.
Die meisten der fortgeschrittenen Versuche mit genomeditierten Pflanzen haben folgende Eigenschaften - und das ist wichtig, wenn wir daran denken, dass sie uns in der Pflanzenzüchtung in der Schweizer Landwirtschaft helfen sollten -: Erstens sind die Veränderungen der Inhaltsstoffe zu[NB]nennen, das sind sogenannte Lifestyle-Pflanzen; es geht also um eine Veränderung des Inhalts für die Gesundheit. Zweitens ist die Herbizidtoleranz zu erwähnen. Diese kennen wir bereits von der alten Gentechnik. Es gibt also bis heute keine Eigenschaften, die einen Beitrag an die Verbesserung einer nachhaltigen Landwirtschaft leisten würden. Es gibt keine vor der Kommerzialisierung stehenden Projekte, die Pflanzen mit klimarelevanten Eigenschaften wie Trockenheits-, Hitze- oder Salztoleranz oder Schädlingsresistenz erforscht hätten.
Ich gebe Ihnen gerne ein weiteres Beispiel. Seit Mitte April 2021 gibt es in der EU tatsächlich einen ersten Antrag auf Importzulassung von Pflanzen, die mit Crispr/Cas manipuliert worden sind. Es handelt sich dabei um Mais von der Firma Corteva. Der Mais ist resistent gegen das Herbizid Glufosinat und produziert noch dazu ein Insektengift. Ich denke, ich muss Ihnen nicht sagen, dass wir diese Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft weder wollen noch in Zukunft gebrauchen können.
Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verfahren der Crispr/Cas-Methoden eine regelrechte Patentierungswelle ausgelöst haben. Das ist auch der Grund, warum wir noch mehr Zeit brauchen, weil wir das dringend miteinander diskutieren müssen. Unternehmen und Forschungsstellen melden auf ihre Erfindungen auch immer gleich ein Patent an. Das heisst, die Züchter und Züchterinnen, die von den neuen Sorten profitieren möchten, kommen vom Regen in die Traufe. Solange diese Patentfragen ungelöst sind und mit den neuen gentechnischen Züchtungsverfahren noch gewichtiger werden, wird es für die Züchter und Züchterinnen in der Schweiz nicht möglich sein, auch nur Transparenz bezüglich dieses Saatguts zu erhalten. Die Patentfragen sind unglaublich schwierig abzuklären. Das ist ein ungelöstes Problem. Ich bin überzeugt, und das habe ich auch in Gesprächen gehört, im Moment besteht die Problematik auch bei den Freisetzungsversuchen, die ja gemacht werden dürfen, nicht in den Gentech-Verfahren, sondern in den ungelösten Fragen der Patente auf den Gentech-Eingriffen in jenen Pflanzenlinien, welche die Züchter und Züchterinnen verwenden möchten.
Ich möchte weiter noch auf die Forderung antworten, wir müssten quasi mit der EU gleichziehen: Damit bin ich sehr einverstanden. Es ist nun so, dass wir in der Schweiz und in der EU im Moment dieselben rechtlichen Grundlagen haben. Der Europäische Gerichtshof hat die Frage der Unterstellung von neuen gentechnischen Verfahren unter das Gentechnikrecht in einem wegweisenden Urteil 2018 ausführlich behandelt. Er ist zum Schluss gekommen, dass auch Sorten, die mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugt wurden, unter das europäische Gentechnikrecht fallen und die entsprechenden Zulassungskriterien erfüllen müssen. Es ist also so, dass das europäische und das schweizerische Recht in dieser Frage nahezu deckungsgleich sind. Das Sortenrecht ist bilateral harmonisiert. Ich frage Sie, die Sie den Markt gut und oft vertreten: Ist es sinnvoll, dass wir beispielsweise bezüglich unserer Lebensmittelwirtschaft bald eine von der EU abweichende Gesetzgebung haben? Das wäre ja nicht das, was wir brauchen würden.
Die Europäische Union führt aktuell ebenfalls ein Verfahren über die Rechtsvorschriften für diese neuen Pflanzen durch, die mit neuen genomischen Verfahren gewonnen werden. Es ist eine öffentliche Anhörung für das zweite Quartal 2022 geplant. Die EU-Kommission wird im Laufe des Jahres 2023 Entscheide fällen. Das heisst, wir haben in den nächsten vier Jahren die Zeit, um diese Gesetzgebung und die beiden Postulate mit den entsprechenden Aufträgen miteinander zu besprechen und zu beraten. Wir können all die ungelösten Fragen miteinander diskutieren und zu lösen versuchen. Parallel dazu können wir auch den Gesetzgebungsprozess in der EU verfolgen. So werden wir, bevor das Moratorium dann ausläuft, einen Vorschlag haben, der auch mit der EU kompatibel ist. Das ist ja auch das, was der ehemalige Kommissionspräsident angeführt hat: Wir dürfen hier auf keinen Fall einen Sonderzug fahren. Das wäre auch überhaupt nicht in meinem Sinn, und es wäre schon gar nicht im Sinn der Lebensmittelbranche und der Landwirtschaft.
Aus diesen Gründen - es gäbe noch mehr - möchte ich Sie bitten, hier und heute sowohl dem Bundesrat wie auch dem Nationalrat zu folgen. Wir sollten die Diskussion nicht bis in die Frühjahrssession verlängern. So könnten wir uns dann die Zeit nehmen, uns diesen Fragen, von denen ich ein paar aufgeworfen habe, vertieft zu widmen.
Ich möchte noch etwas zur Züchtung in der Schweiz sagen: Die Züchtungsarbeit im Pflanzenbau in der Schweiz liegt mir sehr am Herzen. Schon vor zehn Jahren habe ich mich dafür eingesetzt, dass eine nationale Züchtungsstrategie 2050 erarbeitet wird. Zudem haben wir die Motion 20.3919, "Forschungs- und Züchtungs-Initiative", vorliegen. Kollege Peter Hegglin als Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sie hier in diesem Saal vertreten. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Voraussetzungen und zusätzliche Ressourcen für eine Forschungs- und Züchtungs-Initiative zu schaffen bzw. bereitzustellen.
Bereits im letzten wie auch in diesem Jahr hat das Parlament im Rahmen des Budgets Gelder zur Unterstützung einer vermehrten Pflanzenzüchtung in der Schweiz gesprochen, so auch für die ökologische und die biologische Pflanzenzüchtung; es ist also die ganze Palette dabei. Mit diesem Geld soll der Pflanzenbau in der Schweiz gestärkt werden.
Bei einem Punkt sind wir uns nämlich alle einig: Wir müssen robuste, standortgerechte Pflanzen für die Landwirtschaft und die Ernährungszukunft der Schweiz haben. Genau damit können wir auch die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Gesellschaft abholen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.