preparatory:AB 291964
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-02
Wortprotokoll
Vielen Dank, Herr Nationalrat. Wir sind der Meinung, dass auf gesetzlicher Ebene das geregelt werden soll, was in einer Pandemie wirklich die ganze Zeit über gelten kann. Bekanntlich sind die Ungewissheit und Unsicherheit auch ein grosser Bestandteil bei der Bekämpfung einer Pandemie, und wir brauchen immer wieder gewisse Handlungsspielräume. Ich nenne zwei Punkte dazu:
1.[NB]Das Parlament hat im letzten Juni entschieden, dass ab dem Moment, in dem der erwachsene Teil der Bevölkerung eine Impfung bekommen hat, Kapazitätsbeschränkungen nicht mehr möglich sind. Wir müssen das jetzt umsetzen. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass wir mitten in der fünften Welle, auch mit der Unsicherheit und Ungewissheit, die jetzt die Variante Omikron mit sich bringt, die noch geltenden Kapazitätsbeschränkungen aufheben müssen - und wir machen das auch. Nach dem Ende der Impfwoche können wir festhalten, dass der erwachsene Teil der Bevölkerung einen guten Zugang zu einer Impfung gehabt hat. Diese Aufhebung ist ein Signal, das wir heute eher vermeiden würden, wenn diese gesetzliche Grundlage nicht existieren würde. Es könnte in der heutigen Situation auch kontraproduktiv sein. Dieses Beispiel zeigt noch einmal, dass wir wirklich die grösstmögliche Flexibilität brauchen, um bei der Bekämpfung der Pandemie so richtig wie möglich handeln zu können.
2.[NB]Die Schweizer Bar- und Clubkommission und gewisse Unternehmungen haben uns gefragt, ob es möglich ist, freiwillig eine 2G-Regelung einzuführen, wenn sie das tun wollen. Die Frage stellt sich hier: Ist es wirklich noch berechtigt, dass der Staat Unternehmungen verbietet, etwas zu nutzen, was sie verlangen und tun wollen?
Diese Flexibilität zu haben, scheint uns für die Bekämpfung einer Pandemie keine schlechte Idee zu sein. Daher sind wir der Meinung, dass diese Frage auch offenbleiben sollte.