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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-12-02

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen vier Anträge begründen.[GZ]

Ich komme zur ersten Minderheit auf Seite 10 der Fahne. Es geht hier um den Datenschutz. Wir haben in der Kommission herausgefunden, dass überhaupt keine Bestimmungen existieren, wann die Contact-Tracing-Daten gelöscht werden müssen. Bisher können die Kantone diese Daten theoretisch für immer aufbewahren und für sich behalten. Ich möchte Ihnen folgendes Prozedere vorschlagen: Sie dürfen während sechs Monaten aufbewahrt werden, müssen aber spätestens dann anonymisiert und nach gesamthaft zwei Jahren endgültig gelöscht werden. So stellen wir sicher, dass diese Daten sehr wohl zur Bekämpfung der Pandemie verwendet werden können, aber spätestens nach zwei Jahren endgültig gelöscht werden. Dies dient dazu, dem Datenhunger des Staates etwas vorzubeugen.

Die gleiche Frage stellt sich bei den Daten der Formulare zur Passagierlokalisierung, auf Englisch "passenger locator forms" genannt. Auch diese Daten müssen aktuell nicht gelöscht werden. Das heisst, dass der Staat genau weiss, an welchem Datum welcher Bürger mit welchem Verkehrsmittel, mit welchem Flug mitsamt Flugnummer in die Schweiz eingereist ist. Auch diese Daten können theoretisch unendlich beim Staat gespeichert werden. Ich möchte Ihnen hier das gleiche Prozedere beantragen: Diese Daten sollen nach sechs Monaten anonymisiert und spätestens nach zwei Jahren endgültig gelöscht werden müssen.

Zu meinem Einzelantrag bei Artikel 1a Absatz 1octies: Hier geht es um die Impfdurchbrüche. Was ist ein Impfdurchbruch? Das ist der Fall, wenn eine Person trotz einer vollständigen Impfung positiv auf das Coronavirus getestet wird. Diese Impfdurchbrüche sind aktuell nicht meldepflichtig. Das heisst, dass nur Hospitalisationen und Todesfälle in Abhängigkeit vom Impfstatus publiziert werden. Sehr viele andere Impfdurchbrüche, die nicht im Zusammenhang mit einem Spitalaufenthalt oder einem Todesfall stehen, werden aber nicht registriert. Ich beantrage Ihnen, dass[NB]diese[NB]entsprechend[NB]meldepflichtig werden, damit wir mehr Daten zur Verfügung haben, und dass diese Impfdurchbrüche auch auf dem Dashboard des BAG ausgewiesen werden.

In Deutschland sind bereits 15,3 Prozent aller Intensivbetten mit doppelt Geimpften in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre belegt. Gemäss dem Robert-Koch-Institut schützte die Impfung während der letzten vier Wochen Personen der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre nur noch zu rund 68 Prozent und [PAGE 2297] solche der Altersgruppe ab 60 Jahren nur noch zu etwa 65 Prozent. Das sagt das Robert-Koch-Institut in Deutschland. Aufgrund dieser Entwicklungen ist die Datenlage betreffend die Impfdurchbrüche zur wirksamen Eindämmung der Covid-19-Epidemie dringend zu verbessern.

Schliesslich ein Antrag zu Artikel 3 Absatz 6ter: Der Bundesrat schlägt uns vor, die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests um einen Tag zu verkürzen und die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests ebenfalls um einen Tag zu verkürzen. Es ist doch etwas speziell, dass dies ohne wirkliche Begründung passiert. Bis jetzt sind wir davon ausgegangen, dass ein solcher PCR-Test entsprechend zuverlässig ist und während 72 Stunden seine Gültigkeit hat. Ich bitte Sie, daran festzuhalten.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir aufgrund der ein weiteres Mal vermasselten Booster-Impfstoffbeschaffung jetzt doch relativ viele Probleme haben. Vor wenigen Wochen hat es noch geheissen, der Booster sei nicht so dringend und wenn, dann wirklich nur für die ganz vulnerablen und die älteren Personen. Man hat es verpasst, den Booster in genügender Menge und schnell genug zu beschaffen. Man hat es verpasst, diesen zuzulassen und auch entsprechend die Kantone anzuvisieren, dass sie die logistischen Vorbereitungen treffen, um den Booster eben schnell zu verimpfen. Das ist die wahre Problematik, Herr Nordmann. Sie sind jetzt nicht mehr im Saal; aber ich glaube, dass wir auf solche populistischen Angriffe unter der Gürtellinie nicht gross reagieren müssen. Das ist etwas peinlich für die zweitgrösste und ebenfalls mit zwei Personen im Bundesrat vertretene Partei. Eigentlich, Herr Nordmann, wäre hier eine Entschuldigung Ihrerseits für Ihre deplatzierten Äusserungen angebracht, die Sie vorhin hier am Rednerpult abgegeben haben. Aber Sie sind ja nicht im Saal, weil Sie wahrscheinlich nicht so an der Covid-19-Debatte interessiert sind. Das sagt auch einiges aus.