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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bis Ende 2025 zu verlängern. Sie haben es gehört, wir haben dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. 80 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden haben sich für unseren Entwurf ausgesprochen, darunter 24 Kantone und viele landwirtschaftliche Organisationen. Der Nationalrat ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat mit 144 zu 35 Stimmen auch die Motion Aebi Andreas 19.4225 angenommen. Das ist die Ausgangslage.

Vor vier Jahren haben Sie die gleichen Fragen schon einmal diskutiert. Damals ging es ebenfalls um die Verlängerung des Moratoriums. Der Bundesrat sah damals auch Bestimmungen für eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Organismen vor. Das Parlament hat das damals abgelehnt, und zwar mit der klaren Begründung, erstens wolle das die Landwirtschaft nicht und zweitens wollten das die Konsumenten nicht. Es hiess, die Akzeptanz sei nicht vorhanden. Das finde ich schon noch spannend: Das Parlament hat damals die Koexistenzvorschläge des Bundesrates mit diesen Argumenten selber abgelehnt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Rahmenbedingungen nicht verändert haben. Er hat jetzt deshalb eine Verlängerung des Moratoriums vorgeschlagen. Ich denke, da hat der Bundesrat eine etwas andere Einschätzung. Gerade die rasche Weiterentwicklung von gentechnischen Verfahren spricht für eine Verlängerung des Moratoriums. Denn die neuen Technologien ermöglichen eine gezielte Veränderung des Erbguts. Das war mit der herkömmlichen Methode in dieser Form nicht möglich. Mit den neuen gentechnischen Verfahren kann man Eigenschaften erzeugen, die auch in den konventionellen Pflanzen vorkommen. Man kann aber auch Eigenschaften erzeugen, die in gentechnisch veränderten Pflanzen vorkommen, also z. B. eine Herbizidtoleranz. Das ist eben die Komplexität, die im Moment etwas unterschätzt wird. Es gibt nicht "die" neuen Verfahren, Sie haben es heute Morgen gehört. Die einen sprechen von Crispr/Cas, die anderen sprechen von Genom-Editierung. Es gibt nicht "die" neuen Verfahren.

Damit haben Sie etwas Spezifisches gesagt: Es gibt sehr einfache Eingriffe mit neuen gentechnischen Verfahren, und es gibt sehr komplexe Eingriffe. Wenn Sie z. B. eine Trockentoleranz bei einer Pflanze herbeiführen wollen, müssen Sie erhebliche Veränderungen in den Zellen der Pflanzen vornehmen und mit verschiedenen gentechnischen Verfahren eingreifen. Es gibt nicht "die" neuen Verfahren, mit denen Sie etwas ganz Spezifisches abdecken. Gerade diese Vielfalt, die wir heute bei neuen gentechnischen Verfahren haben, spricht dafür, dass man schaut, wo welche Möglichkeiten vorhanden sind und wie wir damit umgehen. Wir müssen sehen, es gibt diese ganz einfachen, simplen Eingriffe, aber es gibt auch erhebliche Eingriffe in das Genom. Letztlich geht es immer um die Veränderung des Genoms, die dann halt auch diese unbeabsichtigten Auswirkungen mit potenziell unerwünschten Folgen haben kann, und zwar nicht nur für die Ökologie, für die Natur, sondern auch für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Diese Risiken sind einfach noch zu wenig bekannt.

Ihre Kommissionsmehrheit hat zwar versucht, hier etwas herauszugreifen. Aber ich denke, es ist eigentlich etwas willkürlich - ich habe das in der Kommission gesagt -, wenn man die Ausnahme auf die Einführung von Fremdgenen beschränkt. Sie hätten auch die Einführung mehrerer Gene oder eben einer anderen Technologie nehmen können, weil wir bei diesen neuen Verfahren sehr unterschiedliche Vorgänge haben, die heute noch in Erarbeitung sind.

Die neuen Technologien werden heute - das hat Frau Ständerätin Graf gesagt - eigentlich vor allem dort verwendet, wo es um die Entwicklung von herbizidresistenten Pflanzen geht. Ich denke, es gibt auch andere Einsatzmöglichkeiten, die interessant und sinnvoll sind. Aber wenn Sie die letzten zwanzig Jahre Erfahrung mit herbizidresistenten, gentechnisch veränderten Organismen anschauen, dann hat das weder zu einer Verringerung der eingesetzten Menge an Herbiziden geführt - es geht ja darum, dass diese Pflanzen [PAGE 1185] gegen Herbizide resistent sind -, noch haben sich nachhaltige Pflanzen daraus ergeben.

Zumindest das, was bis jetzt getan worden ist, spricht nicht dafür, dass man sagen kann, dort hätten wir jetzt die Lösung grosser Probleme erreicht. Ich denke, es geht vor allem auch darum, dass wir uns bewusst sind, dass es einfach immer noch diese offenen Vollzugsfragen gibt, und zwar im Zusammenhang mit der Anwendung des geltenden Rechts. Das waren auch die Überlegungen des Bundesrates, weshalb wir Ihnen diesen Antrag stellen.

Es fehlen bis heute Methoden, mit denen man nachweisen kann, ob ein Produkt mit solchen neuen gentechnischen Verfahren hergestellt worden ist oder nicht. Wenn es Produkte gibt, die interessant sind, dann kann ich mir vorstellen, dass es Konsumentinnen und Konsumenten gibt, die diese kaufen wollen. Aber ich denke - und das Gentechnikgesetz verlangt das -, dass Sie diese Wahlfreiheit gewährleisten müssen. Wenn Sie jetzt etwas zulassen wollen, von dem Sie heute sagen müssen, dass wir die Nachweismethoden noch gar nicht haben, dann ist das nicht vertrauensfördernd. Ich denke, das ist genau das, was man nicht tun sollte, nämlich den Konsumenten zu sagen: "Wir lassen das jetzt mal zu, die Methoden für den Nachweis haben wir noch nicht, aber irgendwie schaffen wir das schon." Vertrauen fördern Sie, indem Sie sagen: "Wir lassen die Produkte in dem Moment zu, in dem wir auch wissen, wie wir den Nachweis erbringen können." Dann können die Konsumentinnen und Konsumenten wählen. Die Nachweismöglichkeiten sind in Erarbeitung. Wir arbeiten z.[NB]B. mit der Universität Neuenburg zusammen, um Nachweismethoden zu entwickeln, damit die Konsumenten dann diese Wahlfreiheit haben. Ich denke, Vertrauen fördern Sie, indem Sie den Konsumenten diese Grundlage bieten.

Das zweite Problem ist die Koexistenzfrage. Sie haben es gesagt, und ich meine, das ist auch ein Grund, weshalb in der Vernehmlassung die meisten landwirtschaftlichen Organisationen eine Verlängerung des Moratoriums für die Landwirtschaft - darüber sprechen wir ja heute - verlangt haben. Solange die Koexistenz nicht gewährleistet ist, haben Sie einfach ein Problem. Wir sind ein kleines Land mit einer kleinteiligen Landwirtschaft. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die Möglichkeit zur Koexistenz hier nach wie vor besteht, müssen Sie diese Koexistenz geregelt haben.

Ich sage noch ein paar Worte zu den bisherigen Beratungen. Ich habe es bereits gesagt: Der Nationalrat hat dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt und die Motion Aebi Andreas 19.4225 angenommen. Der Nationalrat hat ferner das Postulat Chevalley 20.4211 angenommen, welches auch der Bundesrat befürwortet hat. Demnach sollen die erwähnten Fragen in Bezug auf die neuen Technologien geklärt werden. Ihre Kommission hat auf einen Antrag Stark hin ebenfalls ein Postulat eingereicht. Der Bundesrat ist bereit, dieses entgegenzunehmen. Es wird darin verlangt, einen Bericht über die Ausnahmen vom Moratorium für Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden vorzulegen. Hier muss ich Frau Ständerätin Maret schon ein wenig recht geben: Es ist etwas speziell, dem Bundesrat einen Auftrag zu geben, er soll innert Jahresfrist diese Ausnahmen erarbeiten - Sie setzen uns damit ein bisschen das Messer an den Hals. Aber okay, der Bundesrat ist bereit zu liefern. Dann sagen Sie gleichzeitig: "Aber wir machen das heute schon, und zwar ohne Vernehmlassung, wir schreiben es einfach ins Gesetz."

Entweder möchten Sie wirklich, dass es geprüft wird. Für diesen Fall haben Sie das Postulat, das Ständerat Stark erwähnte. Oder Sie sagen: "Nein, wir machen es selber, wir schreiben es ins Gesetz." Dann brauchen Sie aber auch diese Abklärungen nicht mehr.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte noch zwei, drei Informationen zum Inhalt der Veränderungen geben, welche Ihre Kommissionsmehrheit in Artikel 37a vorgenommen hat. Es ist eine erhebliche Einschränkung des Moratoriums, welche Ihre Kommissionsmehrheit hier beantragt. Mit diesem neuen Artikel 37a Absatz 2 würden Pflanzen, Saatgut und auch sonstiges Vermehrungsmaterial aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht mehr unter das Moratorium fallen, sofern keine artfremde DNA eingefügt wird. Auch nicht mehr vom Moratorium betroffen wären gentechnisch veränderte Insekten, Bakterien oder Viren ohne artfremdes Erbgut, die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden können. Darüber wurde heute leider nichts gesagt, und ich denke, es ist auch in der Kommission etwas zu kurz gekommen. All diese gentechnisch veränderten Organismen könnten also folglich für die landwirtschaftliche, die forstwirtschaftliche und die gartenbauliche Produktion zugelassen werden. Gentechnisch veränderte Viren im Einsatz in der Schweizer Landwirtschaft: Darüber entscheiden Sie heute, wenn Sie der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Zu den gentechnischen Verfahren gibt es das Nationale Forschungsprogramm 59. In diesem nationalen Forschungsprogramm wurden aber ausgerechnet die neuen gentechnischen Verfahren, die jetzt Ihre Kommissionsmehrheit neu einführen will, nicht berücksichtigt. Es ist nun etwas schwierig zu verstehen, dass Sie ausgerechnet dort eine Ausnahme vom Moratorium machen, wo am wenigsten Informationen vorhanden sind. Es wäre etwas anderes, wenn Sie es in den anderen Bereichen machen und sagen würden: "Jetzt haben wir ein nationales Forschungsprogramm; wir wissen es jetzt, wir nehmen die Erkenntnisse daraus und sind der Meinung, dass man hier in diesen Bereichen das Moratorium jetzt wirklich aufheben kann." Aber Sie machen es ausgerechnet dort, wo Sie am wenigsten Informationen haben.

Es gibt in der EU die "history of safe use". Das entspricht unserer Kaskade: zuerst im Labor, dann der Freisetzungsversuch und dann das Inverkehrbringen. Sie können heute mit diesen Verfahren im Labor alles machen, was Sie wollen, und Sie können Freisetzungsversuche machen. Das Einzige, was nicht möglich ist, ist das Inverkehrbringen. Das Moratorium gilt nur für diesen dritten Schritt. Die EU, die mit dieser "history of safe use" die gleiche Kaskade hat, sagt, dass ausgerechnet für die neuen gentechnischen Verfahren, die jetzt zur Diskussion stehen, eben keine solche "history of safe use" besteht. Es ist etwas schwierig zu erklären, dass man ausgerechnet dort, wo man am wenigsten Forschung, Daten und Informationen hat, sagt: "Da machen wir jetzt eine Einschränkung des Moratoriums."

Ich bitte Sie, das Postulat Ihrer Kommission anzunehmen. Ich denke, das ist genau das Vorgehen, das Sinn macht. Man sagt, man will das jetzt anschauen. Wir werden diese Abklärungen machen, das geht relativ schnell. Wir können dabei auch die Entwicklung in der EU mitberücksichtigen. Ich denke, das macht Sinn. Damit können Sie Sicherheit und auch Vertrauen schaffen. Ich glaube, bei dieser Technologie geht es immer auch sehr stark darum, die Bevölkerung und auch die Landwirtschaft mitzunehmen. Schaffen Sie dieses Vertrauen, indem Sie das Postulat annehmen.

Ich bitte Sie, den Bundesrat, den Nationalrat und Ihre Kommissionsminderheit zu unterstützen.