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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-12-02

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02

Wortprotokoll

Ja, Kollege Hurter, von diesem Standpunkt her haben Sie absolut recht, und zwar gerade weil es dann sicher Unterschiede im Reise- oder Grenzverkehr und im Tourismus bewirkt. Die andere Überlegung ist einfach die, dass mit einer längeren Geltungsdauer die "gefährliche" Phase zwischen zwei Tests, in der sich die Person dann bewegt, natürlich länger ist. Anders gesagt - dies wurde in der Diskussion auch erwähnt -, wenn er oder sie für einen bestimmten Event, beispielsweise ein Fussballspiel, den Test macht, dann dauert die Phase noch weitere Tage und ermöglicht so den Restaurantbesuch oder was weiss ich. Der Test ermöglicht das dann also, obschon die Momentaufnahme bezüglich der Positivität oder Negativität schon einige Zeit zurückliegt. Das war die andere Überlegung. Es ist eine Güterabwägung. Persönlich denke ich, man könnte mit beidem fahren.