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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-12-02

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02

Wortprotokoll

Namens der Mehrheit bitte ich Sie, die Minderheitsanträge in diesem Block 1 abzulehnen. Ich mache einige Bemerkungen dazu:

Artikel 1a, bei dem es um die Kriterien und Richtwerte für die Einschränkungen geht, enthält im Grunde genommen auch eine ganze Reihe von Einschränkungen in Bezug auf die Anwendung der Massnahmen des Bundesrates. Die Mehrheit war hier der Meinung, dass die Formulierung des Artikels so genügt, d. h., dass der Bundesrat die epidemiologische Lage, die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Situation in Betracht ziehen muss, um letztlich massvolle Massnahmen zu treffen. Aus diesem Grund lehnen wir die Minderheitsanträge hier ab. In den Minderheitsanträgen mitunter enthalten ist, dass die Anwendung des Zertifikats nur im Ausland bzw. nur für den Reiseverkehr erfolgen sollte; es gäbe also keine Anwendung im Inland. Hierzu eine kurze Bemerkung: An dieser Stelle hat sich die Aussage eingeschlichen, dass es am Anfang so gedacht gewesen war. Wenn Sie aber die Debatte nachlesen, die wir geführt hatten und bei welcher Artikel 6a ins Covid-19-Gesetz kam, sehen Sie, dass es nicht stimmt, dass das Covid-Zertifikat nur für Reisen gedacht war. Die Anträge waren nicht so formuliert. Auch hier lehnen wir die Minderheit ab.

Bei Artikel 2 ist noch erwähnenswert - das sehen Sie auch auf der Fahne -, dass der Ständerat dort, wo es um die Unterstützung der Ausübung der politischen Rechte, also um Referendum und Initiative, geht, beschlossen hat, die Erleichterungen auch für das Jahr 2022 gelten zu lassen, was einer Verlängerung entspricht. Dort geht es vor allem um die Stimmrechtsbescheinigung, die nicht mehr gefordert würde. Die Kommission hat gestern getagt und ohne Gegenstimme, d. h. mit 22 zu 0 Stimmen, diesem Beschluss zugestimmt.

In Bezug auf die Kosten der Tests - das war und ist immer eine grosse Diskussion; Sie haben die Argumente gehört - ist die Mehrheit am Schluss zur Überzeugung gelangt, dass der Bund die diesbezüglichen Kosten übernehmen soll. Die Tests sind ja mit ein Teil von 3G. Zudem ist "Besser testen als gar nichts machen" ebenfalls eine gute Variante.

Beim Contact-Tracing in Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe a bewegte sich die Diskussion, wie aus der Minderheit Aeschi Thomas ersichtlich, zwischen den beiden Standpunkten, ob die Anonymisierung oder Löschung nach zwei Jahren oder sechs Monaten erfolgen solle. Im Antrag der Minderheit haben Sie sechs Monate. Die Mehrheit hat sich überzeugen lassen, dass gerade für die Analyse in Bezug auf weitere Massnahmen eine längere Verweildauer vor der Anonymisierung und Löschung wichtig sei. Deshalb ist die Mehrheit hier im Gegensatz zur Minderheit für zwei Jahre.

In Artikel 4 Absatz 3 betreffend die Ermöglichung einer Verpflegung und des Besuchs von sanitären Anlagen für Handwerker, Baufachleute und Landwirtschaftsarbeitende liegt der Unterschied eigentlich in der Formulierung. Wir haben ja schon beim ersten Mal ins Gesetz gepackt, dass diese Berufsgruppen die Möglichkeit haben sollen, sich zu verpflegen. Die Formulierung im geltenden Recht lautet, dass die Möglichkeit, sich zu verpflegen, trotz Schliessungen, die vom Bundesrat verfügt worden sind, sichergestellt wird. Die Minderheit möchte, dass man in dieser Bestimmung allgemein von angeordneten Massnahmen spricht, die dann eigentlich umgangen werden könnten. Die Mehrheit ist für die geltende Version und denkt, dass diesen Berufsgruppen und deren Bedürfnissen damit Genüge getan sei.

In Artikel 6a fordert die Minderheit Rüegger noch einmal die Nichtanwendung des Zertifikats im Inland. Die Mehrheit lehnt diesen Antrag ab. So weit das Wesentliche zu den Minderheiten.

Wie schon von meinem Vorredner französischer Sprache angetönt, haben Sie noch die Einzelanträge vor sich, die wir in der Kommission nicht besprochen haben. Ich erlaube mir noch, eine Bemerkung zum Einzelantrag Wasserfallen Flavia auf Streichung von Artikel 1a Absatz 2 betreffend die Kapazitätsbeschränkungen zu machen. Wenn man die Diskussion verfolgt hat, dann hat man, glaube ich, zwei Ansichten gehört: Entweder man gibt dem Bundesrat wieder ein Einschränkungsmittel in die Hand, oder man gibt ihm - bei Annahme des Antrages Wasserfallen Flavia - die Möglichkeit der Kapazitätsbeschränkung. Dies gilt dann, statt Restaurants direkt zu schliessen und Sportevents abzusagen. Ich glaube, das ist der Unterschied in dieser Frage. Aber in der Kommission wurde das nicht besprochen.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, die Minderheitsanträge abzulehnen.