Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-12-02
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-02
Wortprotokoll
Wir haben es jetzt schon einige Male gehört: Für zahlreiche Betriebe aus der Branche der Nachtclubs, der Fitnessbranche, der Live-Unterhaltung, der Schausteller, aus dem Gastgewerbe und zahlreichen weiteren ist die Krise noch nicht ausgestanden. Sie vermelden unter [PAGE 2313] anderem Umsatzeinbussen infolge der erweiterten Zertifikatspflicht und der kostenpflichtigen Tests. Ebenfalls besteht bei den Unternehmen und deren Mitarbeitenden eine grosse Unsicherheit im Hinblick auf die kommenden Monate, insbesondere auch aufgrund der aktuell fragilen Lage, welche seit wenigen Tagen erneut aufgeflammt ist. Obschon die Impfquote ansteigt, wird sich ein Teil der Gesellschaft weder impfen noch regelmässig kostenpflichtig testen lassen. Dieser Umstand wird bei fortschreitend sinkenden Temperaturen die betroffenen Branchen noch mehr belasten und unser Gesundheitssystem überlasten. Umsatzeinbussen wirken sich heute auch stärker aus als zu Beginn der Pandemie. Die Reserven sind vielerorts aufgebraucht. Diese Härtefälle werden ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht überleben. Deshalb braucht es eine Verlängerung der Härtefallmassnahmen.
Wir unterstützen die Anträge der Mehrheit, welche genau darauf ausgerichtet sind. Einige Minderheitsanträge wurden zwischenzeitlich ja auch zurückgezogen. Fast alle eingereichten Minderheitsanträge wollen den Bundesrat in seiner Handlungsfähigkeit einschränken. Auch wenn wir vielleicht nicht mit allen vergangenen, aktuellen oder kommenden Massnahmen zu hundert Prozent einverstanden sind, dürfen wir heute keine Einschränkungen in diesem Gesetz festschreiben, welche dem Bundesrat die Handlungsfähigkeit nehmen werden. Wir wissen nicht, was das Virus morgen machen wird. Wir wissen nicht, was für Massnahmen wir brauchen werden. Wir müssen dem Bundesrat die notwendigen Kompetenzen geben. Die bewährten Instrumente wie die Erleichterungen bei der Kurzarbeit, Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalles oder die erwähnten Härtefallmassnahmen müssen auch künftig zur Verfügung stehen, und zwar genügend lange, bis Ende 2022. Denn die epidemiologische Situation braucht allenfalls Verschärfungen bei den Schutzmassnahmen.
Wir lehnen die noch vorhandenen Minderheitsanträge ab. Einzig die Minderheit Wasserfallen Flavia, welche von unserer Kollegin bereits begründet wurde, werden wir unterstützen.