Pfister Gerhard · Nationalrat · 2021-12-06
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Es handelt sich bei meinem Minderheitsantrag um ein Detail, das in der Kommission aber doch zu weiteren Diskussionen geführt hat. Bei Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen.
Es geht darum, ob Mitglieder der Bundesversammlung bei den von den Parlamentsdiensten erstellten Kurzbiografien eine dienstliche Postadresse angeben müssen. Ich meine: ja, und der Ständerat, dessen Kommission das ebenfalls diskutiert hat, meint das auch.
Aus Sicht der Minderheit gibt es für diesen Antrag folgende Argumente:
Erstens ändern wir hier etwas, was nicht dem Anliegen der ursprünglichen parlamentarischen Initiative entspricht, der wir Folge gegeben haben. Die Diskussion darüber, ob diese Änderung wirklich nötig ist oder ob es nicht, wie bisher, pragmatisch gehandhabt werden kann, wurde in der Kommission nicht ausführlich geführt. Denn es gibt bereits eine pragmatische Lösung für die Parlamentsmitglieder, die nicht ihre persönliche dienstliche Postadresse öffentlich machen wollen: Sie können die Adresse des Bundeshauses angeben. Von dieser Möglichkeit machen bereits jetzt wenige Parlamentsmitglieder Gebrauch, und es würden wohl nicht viele weitere dazukommen.
Zweitens handelt es sich um eine kleine Differenz, wegen der man den Ständerat aus meiner Sicht jetzt nicht noch einmal bemühen sollte. Ich sage es nochmals: Die Minderheit will überhaupt nicht negieren, was in der Kommission diskutiert wurde, nämlich dass es mittlerweile leider Kolleginnen und Kollegen unter uns gibt, welche ihre dienstliche Adresse zum persönlichen Schutz nicht mehr publiziert haben wollen. Aber für diejenigen, die nicht mehr wollen, dass ihre persönliche dienstliche Adresse öffentlich wird, gibt es Alternativen, die ohne eine Anpassung des Parlamentsgesetzes bereits jetzt existieren.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g der Minderheit zuzustimmen.