Landolt Martin · Nationalrat · 2021-12-06
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Auch wenn hier jetzt ein sehr schwarzes, düsteres Bild zur Lage der Nation gemalt worden [PAGE 2357] ist, müsste ich doch im Namen der Mitte-Fraktion festhalten, dass wir diese Vorlage für die Standortattraktivität als wichtig erachten. Auch wenn jetzt fast im Tagesrhythmus sehr kräftig mit Referendumsdrohungen gefuchtelt wird, ist und bleibt es eine Tatsache, dass solche Entlastungen eben in der Vergangenheit stets zu mehr Steuersubstrat geführt haben oder es in der Zukunft tun werden. Statt das Klagelied über Steuerausfälle anzustimmen, wäre es hier wahrscheinlich besser, über Investitionen in den Standort Schweiz zu frohlocken. Die Mitte-Fraktion wird deshalb den Präzisierungen und Ergänzungen des Ständerates folgen und der jeweiligen Mehrheit zustimmen - weil diese Präzisierungen nicht nur sinnvoll sind, sondern hier aus handwerklicher Sicht eben auch die Möglichkeit geben, die Differenzen möglichst zu eliminieren.
Eine der zentralen Anpassungen, die wir nach dem Beschluss des Ständerates vornehmen, ist eine Ergänzung in Artikel 70e. Neu soll sich hier, im Unterschied zur Variante, die wir in der ersten Lesung diskutiert haben, der Fokus der Abschaffung der Verrechnungssteuer ausschliesslich auf neue Emissionen konzentrieren; dies für Anleihen, die nach Inkrafttreten der Vorlage bzw. nach dem 1. Januar 2023 emittiert werden. Sämtliche bestehenden, sich in Umlauf befindenden Anleihen sind damit von der Abschaffung der Verrechnungssteuer nicht betroffen. Das bedeutet eine massive Glättung der finanzpolitischen Auswirkungen dieser Vorlage, aber auch eine massive Glättung der standortpolitischen Auswirkungen dieser Vorlage. Es wird nämlich rund acht bis zehn Jahre dauern, bis dann die Spiesse effektiv gleich lang sind wie in den ausländischen Finanzmärkten.
Keine Differenz mehr besteht bei Artikel 77 Absatz 1. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass es hier um den Datenzugang von inländischen Behörden geht, nämlich konkret um denjenigen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Hier hätte die Mitte-Fraktion gerne ins Gesetz geschrieben, dass sich die Steuerverwaltung wirklich nur die Daten zugänglich macht, die im Sinne dieses Gesetzes auch notwendig sind. Eine Mehrheit möchte darauf verzichten. Wir fügen uns dieser Mehrheit, aber wir halten fest, dass uns auch die Verwaltung bestätigt hat, dass sie eigentlich genau das machen will und machen wird, was wir hier gerne im Gesetz ausformuliert hätten.
Summa summarum bitte ich Sie, hier sämtlichen Anträgen der Mehrheit zu folgen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.