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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-06

Wortprotokoll

Im Schengen-Raum nimmt die Zahl von gefälschten Dokumenten stetig zu. Sie wissen, gefälschte Dokumente - gefälschte Identitätskarten, [PAGE 2364] Pässe, Führerausweise oder andere Dokumente - werden für kriminelle Zwecke, für die illegale Migration, aber eben auch für den Menschenhandel verwendet. All das ist hoch im Kurs.

Die Schweizer Polizei und andere Kontrollbehörden stellen jährlich zwischen 4000 und 5000 gefälschte Dokumente fest. Dafür brauchen sie Fado. Das ist ein - Sie haben es gehört - digitales Nachschlagewerk, eine Art Archiv oder eine Art Bibliothek der EU, in dem Muster von echten und gefälschten Identitätsdokumenten, Führerscheinen, Aufenthaltsbewilligungen oder Personenstandsdokumenten enthalten sind. "Fado" steht für "False and Authentic Documents Online". Das Online-System leistet einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Aufklärung von Dokumentenmissbrauch im gesamten Schengen-Raum und damit auch in unserem Land, in der Schweiz.

Die Schweiz beteiligt sich seit 2010 an Fado. Die EU hat das System nun mit einer Verordnung auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Es handelt sich - Sie haben es gehört - um eine zwingende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Schweiz muss diesen Schengen-Besitzstand als assoziiertes Mitglied übernehmen. Um die Umsetzung in der Schweiz sicherzustellen, hat der Bundesrat eine Vorlage erarbeitet, die Anpassungen im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vorsieht. In der Vorlage wird auch festgelegt, welche Schweizer Behörden Zugriff auf Fado haben. Auf EU-Ebene wird Fado[NB]von[NB]der[NB]Agentur[NB]für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) betrieben; das ist ein Entscheid der EU-Kommission.

Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass Fado keine Abfrage von personenbezogenen Daten ermöglicht - das wurde fälschlicherweise hier behauptet. Es handelt sich bei Fado lediglich um ein Bildspeichersystem oder, anders gesagt, um eine Referenzbibliothek. Bei echten Dokumenten werden jeweils Bilder der offiziellen Referenzmuster gespeichert, bei Fälschungen die Abbildungen der vorgenommenen Fälschungen. Damit kann man eben die Dokumente vergleichen.

In diesem Kontext möchte ich kurz auf den Minderheitsantrag Dandrès zu sprechen kommen: Eine Minderheit der vorberatenden Kommission will bei einer Bearbeitung von Personendaten im Fado-System gemäss Artikel 18a Absatz 2 BPI die vorgängige Konsultation des Edöb vorsehen. Mit der aktuellen Vorlage wird eine formelle gesetzliche Grundlage geschaffen, um im Bedarfsfall besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten zu können. Konkret könnte eine Fälscherin ein Foto verändert oder auch ausgetauscht haben. Es sind solche Fälschungsmuster, die im Fado-System beispielhaft enthalten sind. In diesen Fällen den Edöb zu einer Stellungnahme einzuladen, wäre nicht verhältnismässig. Sie müssen sich auch bewusst sein, dass das Verbrechen nicht zu einer bestimmten Uhrzeit haltmacht. Die Polizei- und Migrationsbehörden müssen eigentlich 24 Stunden, rund um die Uhr Fado konsultieren können, und der Edöb würde ja nicht ständig zur Verfügung stehen.

Eine vorgängige Konsultation des Edöb ist nicht praktikabel. Eine solche vorgängige Beurteilung durch den Edöb wird auch in anderen, vergleichbaren Fällen nicht gemacht. Würde man einen solchen Mechanismus hier und auch bei anderen Datenbankabfragen einführen, würde dies zu einer deutlichen Mehrbelastung des Edöb führen. Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Was den Mehrheitsbeschluss Ihrer Kommission betreffend die Delegationsnorm an den Bundesrat angeht, verzichte ich auf eine Abstimmung, im Wissen darum, wie sie in dieser Frage wohl herauskommen würde. Ich denke, wir müssen die Frage dann in der Differenzbereinigung noch einmal beleuchten.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.