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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-12-06

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-06

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion folgt jeweils der Kommissionsmehrheit und wird auf die Vorlage eintreten. Eine Sistierung dieses wichtigen Anliegens kommt für uns nicht infrage und bringt auch keinen Mehrwert. Die Schweiz hat jahrelange Erfahrung mit dem Fado-System, es wird seit dem Jahr 2010 genutzt. Da eine Zunahme von gefälschten Dokumenten zur Verschleierung der Identität festgestellt und die Herstellung von gefälschten Dokumenten immer professioneller wird, braucht es in der Rechtsgrundlage einige Anpassungen. Die gefälschten Dokumente werden nicht nur im Rahmen der Migration, sondern immer häufiger auch für kriminelle Zwecke verwendet. Das Fado-System ist wichtig, um gegen diese kriminellen Machenschaften vorgehen zu können.

Zugriff auf das System haben nur das Fedpol, die polizeilichen Strafverfolgungsbehörden, die Transportpolizei, das SEM und andere Migrationsbehörden, das Bundesverwaltungsgericht, das EDA und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit - also alles Stellen, welche täglich Ausweiskontrollen machen müssen oder mit Ausweisen zu tun haben. Dort ist es darum sehr wichtig, gefälschte Ausweise und Dokumente auch zu erkennen. Das Datenschutzgesetz wird beim Fado-System eingehalten.

Bei Artikel 18a Absatz 2 folgen wir ebenfalls der Mehrheit. Das Fado-System soll Informationen über gefälschte und echte Dokumente zur Erkennung von Sicherheits- und Fälschungsmerkmalen geben. Personendaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Wenn man nun immer noch vorgängig den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten konsultieren muss, wie es eine Minderheit fordert, wird eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung kaum noch möglich sein.

Die SVP-Fraktion wird also immer der Mehrheit folgen und der Vorlage zustimmen.