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Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-06

Wortprotokoll

Es geht hier, wie im Titel erwähnt, um die Abschreibung der Motion Graber Konrad 13.4184. Sie ist im Jahr 2013 eingereicht worden. Es geht um die Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. [PAGE 1215]

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft 18.093, die Motion abzuschreiben, weil sie weitgehend erfüllt ist. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Vorsorgeeinrichtungen in der Lage sind, in zukunftsgerichtete Anlagen zu investieren. Ausserdem wird der Bundesrat eingeladen, einen privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen Zukunftsfonds Schweiz zu initiieren. Dieser soll auf Wunsch der Vorsorgeeinrichtungen deren zukunftsträchtige Anlagen zur Betreuung übernehmen.

Der Bundesrat hat inzwischen einen gewissen Handlungsbedarf erkannt und auch die Rahmenbedingungen verbessert. Er beauftragte das EDI, den Vorsorgeeinrichtungen in geeigneter Weise die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlich zu den bisherigen Kostenangaben bei Venture-Capital-Investitionen auch die Relation der Kosten im Verhältnis zum Kapital standardmässig auszuweisen. Ferner hat er die Einführung einer neuen Kategorie respektive Subkategorie für nicht kotierte schweizerische Anlagen in den Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge prüfen lassen. Diese neue Anlagenkategorie soll rund 5 Prozent umfassen. Schliesslich steht der Bundesrat einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber. Das hat inzwischen auch Gestalt angenommen, und es zeichnen sich Lösungen ab.

Ausserdem weist der Bundesrat darauf hin, dass den Versicherten mit einem Einkommen von mindestens 126[NB]900 Franken durch die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes verschiedene Anlagestrategien angeboten werden. Dies erfolgt dann allerdings im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, wo die Risikofähigkeit der Versicherten naturgemäss und häufig grösser ist.

Schliesslich war auch eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag am Werk, die Vorsorgeeinrichtungen für die Möglichkeiten von Venture-Capital zu sensibilisieren. Umgekehrt dürften die Anbieter von Venture-Capital die Bedürfnisse der Vorsorgeeinrichtungen besser verstehen. Inzwischen ist ein Produkt lanciert worden, und andere sind im Entstehen begriffen. In diesem Sinne könnte man also sagen, eine Initiierung sei erfolgt und die Motion damit erfüllt.

Es kommt noch etwas dazu: Die Vorsorgeeinrichtungen ihrerseits begrüssen zwar grundsätzlich neue Produkte und sind auch bereit, neue Investitionsmöglichkeiten zu prüfen. Was sie allerdings in aller Deutlichkeit ablehnen, ist politischer Druck, der sie zwingen will, in gewisse Bereiche zu investieren. Es sei hier darauf hingewiesen, und darauf verweisen Bundesrat und Kommission ausdrücklich, dass die Auswahl der Kriterien für Investitionen allein ökonomischen Prinzipien unterliegt und keinesfalls nach politischen Kriterien getroffen werden darf. In diesem Sinn ist auch ein Eingriff in die Tätigkeit und Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen nicht adäquat.

Wir meinen, der Bundesrat habe hier die richtigen Schritte eingeleitet. Es gibt eine Verbesserung, es kommt zu Erleichterungen, aber wir wollen keine Einmischung.

Wir beantragen Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion 13.4184 abzuschreiben.