Stark Jakob · Ständerat · 2021-12-06
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-06
Wortprotokoll
Ich bedanke mich für die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Interpellation. Ich habe nicht nur diese Stellungnahme sehr gut gelesen, sondern ich habe auch jene vom September 2020 zur Motion Feller 20.4199, "Berechnung der Krankenkassenprämien. Transparenz der zugrunde liegenden Annahmen und Modalitäten sicherstellen", gut studiert. Ausserdem habe ich die rechtliche Grundlage konsultiert, nämlich das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung.
Mein Eindruck ist, dass hier ein grundsätzliches Problem bzw. ein grundsätzlicher Gegensatz vorliegt: Einerseits sollen die in einem Kanton erhobenen Prämien die im gleichen Kanton anfallenden Kosten decken, andererseits werden - wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme nochmals verdeutlicht - die Reserven eines Versicherers für seinen gesamten territorialen Tätigkeitsbereich ausgewiesen, also in der Regel für die ganze Schweiz und nicht separat pro Kanton.
Auf dieser Grundlage ist das Misstrauen in den jährlichen Prämienfestsetzungsprozess quasi vorprogrammiert; das Misstrauen ist eine Folge des Systems. Die Ankündigung des Bundesrates in seiner Stellungnahme, dass er das Combined-Ratio-Monitoring der Krankenversicherungen, also die Überwachung des Verhältnisses zwischen dem Aufwand für Leistungen und Betrieb und dem Prämienertrag, in Zukunft pro Kanton veröffentlichen will, ist sehr zu begrüssen. Es ist auch sehr notwendig. Aber ich glaube, auch das wird das systemimmanente Misstrauen nicht überwinden. Ein stabiles Vertrauen in einen fairen Prämienfestsetzungsprozess kann meiner Ansicht nach nur durch eine Änderung des Systems erreicht werden.
Dazu müssen erstens die Krankenversicherer die Kantone als integrale Einheiten behandeln. Das bedeutet nicht, dass die Reserven nicht weiterhin gesamthaft bewirtschaftet würden, aber sie müssten zusätzlich pro Kanton ausgewiesen werden. Dabei würden die Kapitalerträge verhältnismässig berücksichtigt.
Zweitens müsste das heutige schwerfällige Prämienausgleichsverfahren mit Rückerstattungen überprüft werden. Der Ausweis der Reserven pro Kanton würde die Grundlage dafür schaffen, dass die Krankenversicherer bei der jährlichen Prämienfestsetzung auf die Entwicklung der Reserven reagieren und je nachdem den Prämienaufschlag tiefer oder höher festlegen könnten. So braucht es die Rückerstattungen, die administrativ sehr aufwendig sind, eigentlich gar nicht.
Das waren in etwa meine Überlegungen, Herr Bundesrat. Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Vorschläge prüfen könnten.