Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Erstellung des Berichtes. In weiten Teilen kann ich den Ausführungen des Bundesrates, aber auch dem Sprecher der Mehrheit beipflichten. In den Hauptpunkten und in den Schlussfolgerungen komme ich aber zu einem anderen Ergebnis. Die Motion ist noch nicht erfüllt und kann aus diesem einfachen Grund auch nicht abgeschrieben werden.

Wenn gesagt wird, die Motion sei schon alt und quasi ein Ladenhüter, so kann entgegnet werden, dass sie an Aktualität nichts eingebüsst hat, im Gegenteil: Das Anliegen ist aktueller denn je, denn es werden Chancen verpasst. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups sind kaum verbessert worden. Gerade der steuerliche Verlustvortrag über mehr als sieben Jahre wurde trotz wiederholten Versprechen des Bundesrates noch nicht umgesetzt. Das ist für forschungsintensive Start-ups essenziell. Gerade sie machen einen grossen Teil der Schweizer Start-ups aus. Versprochen heisst nicht umgesetzt. Diesbezüglich ist die Arbeit also noch nicht erledigt.

Der Bundesrat hat auch keinen privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen Zukunftsfonds Schweiz initiiert, obwohl dies der Auftrag war. Es gibt zwar verschiedene Produkte, in welche Pensionskassen investieren können, aber keinen dedizierten, auf Schweizer Start-ups spezialisierten Fonds, bei dem sich mehr als tausend Pensionskassen auf ein spezialisiertes Team verlassen können. Nur ein solcher Fonds würde es auch den vielen kleineren Kassen ermöglichen, in diese Kategorie zu investieren. Selbst ein spezialisiertes Team aufzubauen, ist den meisten Kassen nicht möglich. Sie müssen sich auf die professionelle Führung eines dedizierten Fonds verlassen können. Das können sie heute nicht. Diesbezüglich wäre ein solcher Fonds, wenn man ihn schaffen würde, eben ein Angebot an sie und kein Zwang.

Der Bundesrat lässt stattdessen einen staatlichen Innovationsfonds prüfen, wie er am 25. August verlauten liess. Die Lücke in den Finanzierungsmöglichkeiten junger und rasch wachsender Unternehmen ist also erkannt. Aber warum ein staatlicher Innovationsfonds? Warum nicht einfach eine schon lange angenommene Motion auftragsgemäss umsetzen? Es ist doch gerade privates Risikokapital, das viel mehr neue Stellen schafft als andere Finanzierungsquellen und junge Unternehmen rasch wachsen lässt. Es ist auch klar, warum. Wagniskapitalfonds unterstützen junge Unternehmen nicht nur mit Geld, sondern auch mit Marktkenntnis, Know-how und Netzwerken in den entsprechenden Marktbereichen. Deshalb wachsen die von ihnen unterstützten Unternehmen rascher als andere und schaffen mehr Stellen. Das wird ein staatlich geführter Innovationsfonds sicher nicht schaffen.

Zudem: Warum Steuergelder verwenden, anstatt den Pensionskassen die Möglichkeit zu geben, in einen gemeinsamen Zukunftsfonds zu investieren? Sie haben 1000 Milliarden Franken anzulegen, investieren aber 60 Prozent davon in Obligationen und Immobilien. Kaum etwas geht in die Entwicklung der Schweizer Realwirtschaft. Ein Fonds, der in viele Start-ups investiert, wird die Risiken limitieren, ja in Kombination mit anderen Anlagen sogar senken. So bewegen sich Start-ups viel weniger bei schwankender Konjunktur als andere Anlagen.

Der Bundesrat hat in der BVV 2 eine neue Kategorie für Start-ups, also für nicht kotierte Aktien, geschaffen. Das ist gut, aber genügt alleine nicht. Weil sie für die Start-up-Auswahl und -Unterstützung meist zu klein sind, müssen sich die Pensionskassen auf einen Zukunftsfonds verlassen können, der ihnen diese Arbeit mit spezialisierten Teams abnimmt. Das können sie heute noch nicht tun.

Wir tun dies für die Zukunft der Schweizerinnen und Schweizer. Das ist produktiv genutzte Innovation, die auf lange Sicht nachhaltig Wohlstand und gute Stellen schafft. Solche Innovation wird nur mit jungen, rasch wachsenden Unternehmen geschaffen. Andere Länder, insbesondere im rasch wachsenden Asien, tun dies sehr intensiv. Wir müssen auch dahin zurückfinden.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Abschreibung der Motion Graber Konrad zurückzuweisen und den Bundesrat aufzufordern, die fehlenden Elemente umzusetzen. Wenn diese dann umgesetzt sind, können wir die Motion abschreiben.