Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-12-06
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-12-06
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Luginbühl geht heute in eine nächste Runde. Nachdem unser Rat in der Herbstsession darüber beraten hatte, hat der Ständerat an seinen Positionen festgehalten und die Ergänzungen wieder aus der Vorlage gestrichen. Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates hat an ihrer letzten Sitzung die parlamentarische Initiative erneut diskutiert und Differenzen zum Schwesterrat geschaffen.
Die parlamentarische Initiative Luginbühl umfasste ursprünglich acht Ziffern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hatte nach Anhörungen in der Kommission, nach Stellungnahmen von Expertengruppen und nach der Vernehmlassung entschieden, die Vorlage auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen und sie auf die Ziffern 3 und 4 zu reduzieren, die in der Vernehmlassung im Grundsatz positiv aufgenommen worden waren. Die Umsetzung dieser Anpassungen betrifft zwei Themenbereiche, das Zivilrecht und das Steuerrecht.
Die grüne Fraktion unterstützt bei Artikel 84 Absatz 3 die Minderheit I (Dandrès), die den Teilsatz "welche ein Interesse daran haben, dass die Verwaltung der Stiftung mit Gesetz und Stiftungsurkunde in Einklang steht" herausstreichen will. Bei Artikel 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und bei Artikel 23 des Steuerharmonisierungsgesetzes bleiben wir bei der Position, welche wir bereits im Herbst vertreten haben, und folgen dem Ständerat. Diese Position entspricht auch der Haltung der Mehrheit der Kantone. Es gibt bereits heute Handlungsspielraum für Stiftungen. Es ist weniger die Tatsache, dass Stiftungen von der Steuer befreit werden können, als vielmehr der Begriff der "angemessenen Entschädigung", welcher, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen kann. Dies bringt die Gefahr von Fehlentwicklungen mit sich und schliesst Entschädigungsexzesse nicht aus.
Wir werden der Vorlage als Ganzes zustimmen. Sie bringt mit den vorgenommenen Änderungen für die vielen gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz eine Erleichterung und eine Verbesserung gegenüber dem Status quo mit sich. Am Beispiel der Kultur sehen wir sehr gut, dass die vielen Stiftungen einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung unseres Kulturstandorts leisten.
Folgen Sie bei Artikel 84 ZGB der Minderheit I (Dandrès). Bei Artikel 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie bei Artikel 23 des Steuerharmonisierungsgesetzes unterstützt die grüne Fraktion weiterhin, wie bereits im Herbst, den Ständerat und die Position der Kantone.