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preparatory:AB 292493

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Das war die Bestimmung, die in der Kommission am meisten zu reden gab. Die Kommission hat sich bemüht, einen Antrag vorzulegen, der bereits so ausgerichtet ist, dass er am Schluss Gesetz werden könnte oder sollte. Wir wollten nicht Bereinigungen befördern, die bei fundamental auseinanderliegenden Positionen im schlimmsten Fall erst in der Einigungskonferenz erfolgen würden. Deshalb bemühten wir uns, mithilfe der Verwaltung, die uns diese Formulierung am Schluss unterbreitet hat, eine sachgerechte Lösung zu entwickeln.

Die Formulierung orientiert sich gewissermassen an einer Zwischenposition. Kollege Müller hat dargelegt, wie die heutige Rechtslage aussieht. Das ist die neuere Rechtslage. Sie geht davon aus, dass das Impfen im Vordergrund steht und das Testen nicht mehr die Bedeutung hat, die es einmal hatte. Die Kommissionsmehrheit ist hingegen der Meinung, dass wir noch nicht so weit sind. Das Testen wird also über das Impfen hinaus - nach dem Motto "Impfen und Testen" - nach wie vor eine grössere Bedeutung haben, solange die Pandemie nicht stark zurückgeht und solange sie ein gröberes Problem bleibt. In diesem Sinne attestieren wir dem Nationalrat, dass er mit dem Testen einen wichtigen Punkt aufgegriffen hat. Man denke hier auch an eine künftige Referendumsabstimmung, die es in diesem Fall durchaus auch wieder geben kann. Das Testen kann hier über das Impfen hinaus eine gewisse Bedeutung behalten.

Der Antrag, den Ihnen die Kommissionsmehrheit vorlegt, orientiert sich daran, dass bei jenen Tests, die eine gewisse Zuverlässigkeit aufweisen und bei denen eine entsprechende Wirksamkeit gegeben ist - das sind die individuellen Speichel-, PCR- und Pool-Tests sowie die Antigen-Schnelltests -, die Kosten für eine bestimmte Frequenz, die dann vom Bundesrat noch zu definieren wäre, übernommen würden.

Dort, wo Selbsttests mit ungenügender Zuverlässigkeit, die sich in diesem Ausmass nicht bewährt haben, abgegeben werden, würden die Kosten nicht übernommen. Die Kosten von Antikörpertests, die sehr hoch sind, würden nur übernommen, wenn der Test medizinisch indiziert ist. Sonst sind Antikörpertests in der Fläche nicht zu rechtfertigen. Deren Kosten sind somit nicht flächendeckend zu übernehmen. Dasselbe gilt für PCR-Tests, wenn keine Symptome vorliegen und es einzig darum geht, ein Zertifikat zu erwirken. Das ist grob gesehen der Unterschied zwischen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Beschluss des Nationalrates.

Kostenmässig fallen diese Einschränkungen auch stark ins Gewicht. Der Beschluss des Nationalrates würde bei einer Übernahme von einem Test pro Woche mehr als 1,2 Milliarden Franken kosten, bei eineinhalb Tests pro Woche wären das fast 1,8 Milliarden Franken. Das sind also sehr hohe Summen. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit könnten die Kosten jetzt um die Hälfte reduziert werden, d. h. auf 608 Millionen Franken beim Szenario von einem Test pro Woche bzw. 911 Millionen Franken bei eineinhalb Tests pro Woche. Das wäre dann entsprechend zu definieren. Die Kosten sind so oder anders happig, aber in der Version der Kommissionsmehrheit immerhin nur halb so hoch wie bei jener des Nationalrates.

Wie gesagt, der Mehrheitsantrag ist mit der Teststrategie zu begründen: Zuverlässige Tests sind gefragt. Dort, wo die Zuverlässigkeit und auch die entsprechende Verhältnismässigkeit gegeben sind, sollen die Kosten übernommen werden, aber nicht darüber hinaus.

In dem Sinne ersuche ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, diesem Antrag, dessen Anpassungen aus Sicht der Kommissionsmehrheit im Gesetz, solange es gültig ist, eine gute Lösung wären und der das berechtigte Anliegen des Nationalrates aufnimmt, so zuzustimmen.

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