Gredig Corina · Nationalrat · 2021-12-06
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-12-06
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Vorlage um die 46[NB]000 vorläufig aufgenommenen Personen, die heute in der Schweiz leben. Das sind meistens Bürgerkriegsflüchtlinge, darunter ungefähr 8000 Syrerinnen und Syrer. Im Alltag merken wir nicht, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat. Für die betroffenen Personen macht es jedoch einen grossen Unterschied, ob sie den Status eines anerkannten Flüchtlings oder einer vorläufig aufgenommenen Person bekommen.
Ursprüngliches Ziel der Motion 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", war ein strengeres Heimatreiseverbot für vorläufig Aufgenommene, analog zur Regelung, die Ihr Rat 2018 für anerkannte Flüchtlinge beschlossen hat. So werden mit dieser Vorlage Personen, die unerlaubt in den Herkunftsstaat reisen, für diese Verstösse belangt, indem unter anderem ihr Aufenthaltsstatus erlöschen kann.
Aus diesem Heimatreiseverbot wird nun aber ein gesetzlich festgelegtes generelles Reiseverbot bezüglich aller Länder. Es geht hier im Kern um die Frage, ob wir das heute auf Verordnungsstufe geregelte Reiseverbot ohne die Formulierung von Ausnahmen auf Gesetzesstufe anheben möchten. Damit würden wir heute einer Bestimmung eine Legitimität auf Gesetzesstufe geben, welche deutlich gegen Grundrechte wie das Privat- und Familienleben und das Recht auf Bewegungs- und Reisefreiheit verstösst. Wie ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission gezeigt hat, haben sich nur wenige Dutzend Personen nicht an das Heimatreiseverbot gehalten. Das sind 0,1 Prozent der rund 50[NB]000 Menschen mit dem Status vorläufige Aufnahme. Wenn Sie heute die Mehrheitslösung so annehmen, verunmöglichen wir also wegen der 0,1 Prozent, die sich nicht an die Regeln halten, 50[NB]000 Personen, ihre Familien zu besuchen - selbst in den Nachbarländern der Schweiz.
Die Frage ist, worauf wir bei der Gesetzgebung den Fokus legen. Legen wir ihn auf Personen, die sich wissentlich illegal verhalten? Oder - die Regelung tangiert eben auch alle, die sich an die Regeln halten - bestrafen wir kollektiv auch alle anderen? Und da muss ich Ihnen sagen: Kollektivstrafen gehören nicht zu einem modernen Rechtsstaat.
Als Gegenargument wurde genannt, dass die vorläufig Aufgenommenen statt zu ihren Verwandten in Deutschland dann eben ab Frankfurt nach Syrien fliegen würden. Mit Verlaub, wer illegal ins Heimatland reisen möchte, der macht es sich doch einfacher und fährt einfach mit dem Zug oder mit dem Auto nach Frankfurt und fliegt dann nach Syrien, ohne das SEM noch darauf aufmerksam zu machen, dass er nicht in der Schweiz weilt. Es trifft also vor allem Personen, die sich an die Vorschriften hier halten.
Als weiteres Argument gegen die Ausnahmebestimmungen wird ins Feld geführt, dass nach drei Jahren Anwesenheit in der Schweiz ein Familienbesuch ja auf Antrag möglich sei. Dem ist aber nur so, wenn man es nach drei Jahren geschafft hat, bereits gut integriert und finanziell unabhängig zu sein. Das sind schwierig zu erfüllende Kriterien, die in der Praxis dazu führen, dass mit dem Reiseverbot nach drei Jahren eben nicht Schluss ist. Besonders Eltern und Alleinerziehende, die in Tieflohnbranchen tätig sind, schaffen es kaum, diese Bestimmungen zu erfüllen, sodass viele auch nach zehn und sogar zwanzig Jahren ihre Familien nicht besuchen können.
Die Version des Ständerates sieht vor, dass nur bei einem Todesfall oder einer schweren Erkrankung enge Familienangehörige besucht werden können. So ist es unter dieser Regelung beispielsweise nicht möglich, dass eine in der Schweiz wohnhafte Person ihre Geschwister oder ihre Eltern in Deutschland besucht, es sei denn, diese leiden unter einer schweren Krankheit. Es gibt aber keinen Grund zur Annahme, dass ein solcher Besuch bei gesunden Eltern oder gesunden Geschwistern der Schweiz in irgendeiner Form schaden würde.
Wenn Sie dieser Bestimmung gemäss Minderheit zustimmen, ermöglichen Sie es, dass eine Mutter ihre Tochter besuchen kann, wenn sie in Deutschland ein Kind zur Welt bringt. Wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen, ermöglichen Sie es, dass ein Vater seinen Sohn besuchen kann, wenn dieser in Italien Hochzeit feiert.
Wir bitten Sie daher, bei der bisherigen Version des Nationalrates zu bleiben und der Minderheit zu folgen.