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Widmer Céline · Nationalrat · 2021-12-06

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt mit dieser Vorlage einen Verpflichtungskredit von insgesamt 54,3 Millionen Franken für eine gesamthafte Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems (Zemis). Zemis ist das umfassende Arbeitsinstrument für den Ausländer- und Asylbereich sowie das Bürgerrecht. Es ist das Personenregister für ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben oder sich hier aufhalten.

In den Asylverfahren dient Zemis der Identitätsüberprüfung und dem Abgleich mit Eurodac sowie der Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone. Im Bereich des Ausländerinnen- und Ausländerrechts erfasst Zemis sämtliche Entscheide zu Einreisen von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz und dient als Datenbasis für die Ausstellung der Ausländerinnen- und Ausländerausweise. Weiter dient Zemis als Datenbasis für die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäss den flankierenden Massnahmen und für die offizielle Asyl- und Ausländerinnen- und Ausländerstatistik.

Zemis enthält rund 10 Millionen Personendatensätze. Rund 30[NB]000 Mitarbeitende von Sicherheits- und Migrationsbehörden auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene nutzen Zemis täglich. Die grösste Benutzergruppe sind die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden. Zemis ist mit vielen nationalen und internationalen Informatiksystemen verbunden. Rund die Hälfte der Betriebskosten von Zemis wird von Gebühren der Kantone gedeckt, für den Rest kommt das SEM auf.

Um was geht es? Zemis wurde 2008 in Betrieb genommen. Die vorgesehene Erneuerung von Zemis wird insbesondere notwendig, um die verhältnismässig alte Software zu aktualisieren und damit deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit auch in Zukunft sicherstellen zu können. Die Gesamtkosten dieser Erneuerung in der Zeitperiode von 2022 bis 2027 werden auf 65,9 Millionen Franken geschätzt. 11,6 Millionen Franken erbringt das EJPD in Form von Eigenleistungen. Der Antrag für den Verpflichtungskredit ans Parlament beträgt folglich noch 54,3 Millionen Franken.

Ihre SPK hat sich das Geschäft am 1. Juli 2021 präsentieren lassen. Es ist ein sehr komplexes und departementübergreifendes IT-Projekt. Es geht nicht um materielle Änderungen im Bereich der Aufgaben, für welche das Personenregister Zemis angewendet wird, sondern eben um eine Erneuerung des veralteten Informatiksystems. Es braucht daher in der ersten Phase auch keine rechtlichen Anpassungen.

Weil es ein grosses IT-Projekt ist, hat die SPK im Sommer beschlossen, bei der Finanzkommission einen Mitbericht einzuholen. Die Finanzkommission unterstützt in ihrem Mitbericht grundsätzlich die Vorlage. Sie beantragt aber, den Risikozuschlag von 9,3 Millionen Franken auf 5,66 Millionen Franken zu senken und damit den Verpflichtungskredit im entsprechenden Umfang zu kürzen.

Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass ein geringerer Risikozuschlag als vom Bundesrat beantragt vertretbar sei, da es eine Ablösung eines bestehenden Systems und nicht eine komplette Neuentwicklung ist. Wir haben in der Staatspolitischen Kommission von der Verwaltung keine Signale bekommen, dass diese Kürzung des Risikozuschlags das Projekt negativ beeinflussen könnte. Wenn unerwartete Risiken eintreffen würden, die den jetzt vorgesehenen Risikozuschlag übertreffen, dann müsste das im Rahmen eines Nachtragskredites erklärt werden.

Die SPK ist daher an ihrer Sitzung vom 4. November der von der Finanzkommission beantragten Senkung des Verpflichtungskredits einstimmig gefolgt. Ebenfalls einstimmig beantragt Ihnen die SPK, den nun vorliegenden Verpflichtungskredit anzunehmen. Eine aktuelle, gut funktionierende und sichere Software im Asyl- und Ausländerinnen- und Ausländerbereich ist wichtig, um einen funktionierenden Ablauf der behördlichen Handlungen in diesem Bereich sicherzustellen.

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