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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-12-06

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Mit dieser Motion will der Ständerat den Bundesrat mit einer Revision des Revisionsrechts beauftragen, welche Konkursverschleppung und Konkursmissbräuche besser verhindern soll. Die Motion wurde im Rahmen der Detailberatung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses eingereicht.

Kurz zur Erinnerung: Konkursverschleppungen und Konkursmissbräuche kosten den Staat, die Arbeitnehmerinnen, die Gläubiger, die Konkurrenz und die Steuerzahlerinnen jedes Jahr einen Riesenhaufen Geld. Das Nichtbezahlen von Sozialversicherungen und Steuern ist nicht nur schädlich für Arbeitnehmerinnen und Staat, sondern verschafft den säumigen Unternehmen auch einen Konkurrenzvorteil gegenüber den anderen, ehrlichen Unternehmen. Es ist also wirklich im Interesse aller, dies zu verhindern.

Daher ist der Ständerat im Rahmen der Beratung zum Konkursrecht zum Schluss gekommen, dass insbesondere geprüft werden soll, ob die bestehenden Bestimmungen zum Opting-out von Kapitalgesellschaften, also die Möglichkeiten des Verzichts auf eine Revision, für kleinere Gesellschaften eingeschränkt werden sollen. Dies ist dringend notwendig, denn die aktuellen grosszügigen Opting-out-Möglichkeiten sind zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen einfach nicht sachgerecht. Ohne Revisionspflicht besteht keine Gewähr, dass die Gesellschaft ihre eigene finanzielle Situation ausreichend gut kennt und der Verwaltungsrat seine Aufgabe rechtzeitig wahrnimmt bzw. wahrnehmen kann. Zudem zeigen zahlreiche Studien, dass bei Gesellschaften, die die Opting-out-Möglichkeiten nutzen, die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Konkurs gehen, grösser ist. Das wird auch von den Strafverfolgungsbehörden bestätigt. Der Handlungsbedarf ist also gegeben.

Zudem muss man keine Hellseherin sein, um zu wissen, dass bei der nächsten Aufdeckung von Konkursreitereien wieder zahlreiche Vorstösse aus unterschiedlichsten Fraktionen kommen werden, wie das bereits in der Vergangenheit der Fall war. Denn wir sind uns eben bewusst, dass es Handlungsbedarf gibt.

Nach dem bedauerlichen Entscheid des Nationalratsplenums in der Herbstsession und des Ständerates letzte Woche gegen eine griffige Verschärfung des Opting-out kann das Versäumnis mit der vorliegenden Motion behoben werden. [PAGE 2384]

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion anzunehmen.