Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2021-12-06
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-06
Wortprotokoll
Was ist der Inhalt der Motion, worüber stimmen wir ab? Das ist ja die Frage. Einerseits soll der Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" besser durchgesetzt, andererseits sollen die in der Schweiz registrierten Marken besser geschützt werden. Das tönt eigentlich ganz okay, aber wenn man etwas genauer hinschaut, dann stellen sich Fragen. Gemäss Motion sollen auch Massnahmen ergriffen werden, um die Einfuhr von gefälschter Piraterieware aus China zu unterbinden. Das wurde übrigens von der Kommissionssprecherin in deutscher Sprache, Frau Badran, sehr gut und fair dargelegt.
Jetzt richte ich mich aber an die Kolleginnen und Kollegen der Aussenpolitischen Kommission: Ich frage mich seit einer gewissen Zeit, wie die Mehrheit der Kommission den Umgang mit China eigentlich gestalten will. Aber nicht nur diesbezüglich, sondern auch in Bezug auf das Verhältnis zur Europäischen Union gehen die Pferde mit der Kommission manchmal durch. Das war jüngst der Fall, als die APK-N eine zusätzliche Kohäsionsmilliarde in die EU schieben wollte. Hier wurde sie zum Glück von Ihnen, vom Rat, zurückgepfiffen. Eine massive Blamage konnte gerade noch abgewendet werden.
Es ist heute Abend wieder an der Zeit, einen Fehlentscheid der APK zu korrigieren; machen Sie es. Die Kommission sagt in ihrer Motion: "Trotz Freihandelsabkommen mit China und neuerlicher 'China-Strategie' wird dem Thema Schutz der geografischen Herkunftsangabe 'Schweiz' kaum Bedeutung zugemessen. Dasselbe gilt für die Rechtsdurchsetzung von registrierten Schweizer Marken im Ausland und insbesondere in China." Der Bundesrat müsse daher gegen die Weltmacht aktiver vorgehen. Die Kommission ist gar der Ansicht, dass Freihandelsabkommen mit Ländern wie Jamaika und Georgien die Leitlinie für unseren Umgang mit China sein sollten. China, China, China - einmal mehr steht China im Fokus der Kommission!
Nun zu den Fakten: Das aktuelle Freihandelsabkommen Schweiz-China enthält bereits einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Die chinesische Gesetzgebung schützt, im Gegensatz zu denjenigen von Jamaika und Georgien - wenn diese denn wirklich so wichtig sein sollten -, den Ländernamen und die Herkunftsangabe "Schweiz". Zudem gibt es bereits heute eine systematische Überwachung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Diese Überwachung gilt den Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China. Dies geschieht übrigens nicht ohne Erfolg. Bis ins Jahr 2017 musste das IGE pro Jahr jeweils mehr als hundertmal Widerspruch gegen falsche Swissness-Marken einlegen. Seither nehmen die Fallzahlen stark ab. In den Jahren 2019 und 2020 musste das IGE zusammengerechnet nur noch achtzehnmal intervenieren.
Seit September des letzten Jahres wurde dank dem Verein "Swissness Enforcement", einer öffentlich-rechtlichen/privaten Partnerschaft, der Schutz der Herkunftsangabe Schweiz weiter verbessert; das wurde gesagt.
Zum Online-Handel: Dessen starke Zunahme stellt die Eidgenössische Zollverwaltung vor Herausforderungen; das ist so. Dort müssen die Prozesse weiter verbessert werden. Wissen Sie, wie viele Fälschungen aus Kleinsendungen des Online-Handels in die Schweiz kommen? Es sind mehr als 90 Prozent. Mehr als 90 Prozent! Davon stammt gegen die Hälfte nicht aus China oder Hongkong. Wenn wir es tatsächlich ernst meinen, dann dürfen wir nicht China-Bashing betreiben. Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, China zu [PAGE 2386] zeigen, wo der Hammer hängt oder wo der Bart-Li den Most holt - das war der Versuch eines Wortspiels, aber dafür ist es heute Abend schon etwas spät. Trotzdem geht es sehr wohl darum, Schweizer Unternehmen vor Piraterieware zu schützen. Für dieses Ziel ist diese Motion nicht der richtige Weg. Es braucht keine Schnellschüsse, weder von der APK des Ständerates noch von der APK des Nationalrates.
Seien wir seriös, lehnen wir diese Motion ab, und arbeiten wir dann in der Kommission einen Vorstoss aus - er wurde erwähnt -, der den Unternehmen in der Schweiz dient, anstatt einmal mehr und völlig unnötigerweise eine diplomatische Verstimmung hervorzurufen!