Wicki Franz · Ständerat · 2002-11-25
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
In der neuen Bundesverfassung sind die politischen Parteien verfassungsrechtlich verankert. Artikel 147 der Bundesverfassung erwähnt sie als Adressaten beim Vernehmlassungsverfahren, und Artikel 137 der Bundesverfassung erklärt: "Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit." In der Frühjahrs- und Sommersession dieses Jahres haben Nationalrat und Ständerat die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte verabschiedet. Das Referendum wurde nicht ergriffen, und die Gesetzesänderung wird auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten. Mit dieser Revision wurde die Einführung eines Parteienregisters beschlossen. Um was geht es bei diesem Parteienregister?
Für die Parteien von gesamtschweizerischer Bedeutung, die eine dauerhafte politische Arbeit und eine minimale Verankerung im Volk ausweisen können, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig ins Parteienregister einzutragen. Ich betone: Die Eintragung ist freiwillig. Die Parteien müssen mit mindestens einem Mitglied im Nationalrat oder mit je drei Mitgliedern in drei kantonalen Parlamenten vertreten sein; sie müssen die Rechtsform eines Vereins aufweisen. Eingetragene Parteien erhalten dann bei den Nationalratswahlen Erleichterungen in Bezug auf die Stimmrechtsbescheinigungen.
Vor Ihnen liegt nun der Entwurf für die Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister. Es handelt sich um eine Vollzugsverordnung, also um eine der wenigen Verordnungen der Bundesversammlung. Mit dieser Verordnung sollen die Spielregeln festgelegt werden, damit Registrierungen und administrative Erleichterungen für registrierungswillige Parteien möglichst rasch und noch rechtzeitig für die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates vom 19. Oktober 2003 umgesetzt werden können.
In Ihrer Kommission wurde die Verordnung als sinnvolle Vorlage bezeichnet. Die Bundeskanzlei orientierte uns dahin, dass in Zukunft mit einem Kreisschreiben des Bundesrates und mit dem Leitfaden, der jeweils den Parteien für die Vorbereitung der Nationalratswahlen abgegeben werde, auch ein entsprechender kurzer Leitfaden betreffend die Eintragung im Parteienregister zugestellt werde.
Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen Zustimmung zu dieser Verordnung. Ich kann Sie auch darauf hinweisen, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ohne Gegenstimme für Gutheissung ist.