AB 292727
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
Wir haben es gehört, der Reformbedarf in der Altersvorsorge wird von niemandem bestritten. Im Sorgenbarometer der Bevölkerung liegt die Vorsorge immer weit oben, seit einigen Jahren auch bei den Jungen, die sich immer mehr Sorgen um ihre Zukunft machen müssen. Das Vorsorgesystem ist nicht mehr zeitgemäss. Es ist auf einen Vollzeit arbeitenden Familienvater ausgerichtet, auf eine Lebenserwartung, die zehn Jahre tiefer ist als das, was wir heute erwarten dürfen, auf dreimal mehr Erwerbstätige pro Rentenbeziehende, als wir es heute haben, und auf ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum und ein höheres Zinsumfeld, als wir es heute vorfinden.
Die Rahmenbedingungen haben sich geändert, und das müssen wir nun sowohl im BVG als auch im AHVG nachvollziehen. Ganz im Sinne einer Reform der kleinen Schritte gilt es bei dieser AHV-Vorlage, verhältnismässig kleine Schritte zu vollziehen. Wir verbessern damit die Finanzierungssituation der AHV kurzfristig leicht, müssen uns aber bewusst sein, dass die Arbeit damit noch nicht getan ist. Es wird ein ständiger Prozess bleiben. Denn die Entwicklung der Bevölkerungszahl und der Lebenserwartung gibt den Takt vor. [PAGE 2396]
Eine Bemerkung zum finanziellen Reformdruck und zu den Verhältnissen, von denen wir bei der ersten und der zweiten Säule sprechen: 2020 hatte die AHV Einnahmen von 48 Milliarden Franken. 47 Milliarden davon hat sie direkt wieder für Renten ausbezahlt. Mit der Angleichung des Rentenalters der Frauen an dasjenige der Männer sparen wir etwa gut 1 Milliarde Franken pro Jahr für das System, auch weil die Frauen länger ansparen können. Bei den Differenzen zum Ständerat streiten wir nun noch darüber, ob wir etwa 300 oder 400 Millionen Franken davon für die Vorsorgesituation der Übergangsjahrgänge der Frauen einsetzen. Um das in ein Verhältnis zu setzen: In der zweiten Säule verteilen wir pro Jahr etwa 6 Milliarden von den Beitragszahlenden zu den Rentenbeziehenden um.
Die Übergangsjahrgänge, von denen wir nun sprechen, können von der hoffentlich bald erfolgenden Senkung des Koordinationsabzugs in der zweiten Säule nicht mehr relevant rentenbildend profitieren. Für sie gelten also andere Voraussetzungen als für jene, die in Zukunft von den Korrekturen der Hindernisse in der zweiten Säule werden profitieren können, also genug Zeit haben, dank des hoffentlich gesenkten Koordinationsabzugs rentenbildende Vorsorgevermögen anzusparen. Die grünliberale Fraktion unterstützt diejenige Version, die den Anreiz setzt, dass auch tatsächlich bis zum Referenzrentenalter gearbeitet wird, sowie diejenige, die so bedarfsgerecht wie möglich grosszügig ist. Schön wäre auch, wenn man davon absähe, die Haushaltseinkommen von Rentnerpaaren zu alimentieren, die das gar nicht nötig haben. Hier sind wir noch nicht ganz am Schluss der Diskussion angelangt. Wir unterstützen in dieser Runde aber die Mehrheit der Kommission.
Falsch wäre aus Sicht der grünliberalen Fraktion die Zweckbindung von Nationalbankgeldern für die Altersvorsorge. Nicht nur ist es nicht die Aufgabe der Nationalbank, Gelder für die Altersvorsorge zu erwirtschaften, sondern es gäbe sogar den Fehlanreiz, dass Erträge aus der Nationalbank dann möglichst hoch gehalten werden müssten. Bei Artikel 30 Absatz 1bis des Nationalbankgesetzes folgen wir deshalb der Minderheit Sauter.