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Huber Annemarie · 2000-03-22

Huber Annemarie · Bern · 2000-03-22

Wortprotokoll

Ich wollte eigentlich meinen ersten Auftritt mit einem Dank an den Berichterstatter beginnen. Weil Herr Tschäppät offenbar noch nicht eingetroffen ist, beginne ich damit, kurz darauf hinzuweisen, worin die Differenz zum Ständerat besteht. Es ist noch eine kleine, eher redaktionelle Differenz bei der rechtlichen Grundlage für die Funktion des Bundesratssprechers in Artikel 10bis RVOG. Es geht darum, klar zu bestimmen, dass der neue Bundesratssprecher oder die Bundesratssprecherin ein Mitglied der Bundeskanzlei sein soll.

Sie haben bei Ihrem Beschluss vom 8. März vergangenen Jahres diese Präzisierung nicht vorgenommen. Dementsprechend müssen die Artikel 34 und 54 angepasst werden. Ich glaube, die Kommission stimmt dieser redaktionellen Änderung zu.

Ich beantrage Ihnen meinerseits, dem Ständerat zuzustimmen.