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preparatory:AB 292818

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-07

Wortprotokoll

Der Wortlaut der Motion bietet vorab wegen seiner recht grossen Unschärfe ein juristisches Problem, indem Freiwilligenarbeit, die "zugunsten gemeinnütziger juristischer Personen gewährt wird", bei den Steuern abzugsfähig wäre. Es gibt relativ wenige solche gemeinnützigen juristischen Personen, die im Sport aktiv sind. In der Begründung geht Frau Bulliard aber davon aus, dass es eigentlich um Turnvereine, Fussballvereine geht, um alle die Vereine, die uns in den Dörfern lieb sind. Die Freiwilligenarbeit für solche Vereine sollte auch bei den Steuern abgezogen werden können. Das entspricht aber nicht dem Text der Motion. Hier hätten wir also bei der Umsetzung ein sehr grosses Problem. Es wäre kaum möglich, das entsprechend zu gewichten. Das ist einmal ein wichtiger Grund, der uns dazu bringt zu sagen, dass die Motion so nicht umsetzbar ist, dass das so nicht geht.

Es stellen sich dann aber, wenn man jetzt einmal die Absicht der Motion etwas grosszügig auslegen würde, auch weitere Fragen. Wenn Sie beim Sport Steuerabzüge für freiwillige Arbeit ermöglichen, was machen Sie dann beispielsweise bei der Altersbetreuung, bei der Behindertenbetreuung, bei der Jugendbetreuung, vielleicht sogar bei Tätigkeiten für die Politik, für die Feuerwehr, wo auch immer? Unser Land lebt davon, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger bereit sind, freiwillig für diesen Staat etwas mehr zu leisten. Nur dann funktioniert es. Diese Freiwilligenarbeit bedeutet ja nicht nur Aufwand, sondern - Sie alle haben das ja auch gemacht und wissen das - es kommt auch etwas zurück. Man hat einen Freundeskreis, man kann etwas für die Jugend, für den Sport, für ältere Mitglieder der Gesellschaft, für Behinderte, für wen auch immer machen. Der Staat ist darauf angewiesen, dass wir Bürgerinnen und Bürger haben, die das machen. Sonst funktioniert unser Staat nicht, sonst würde er viel zu teuer.

So sympathisch es auf den ersten Blick auch ist, für die Freiwilligenarbeit im Sport einen Steuerabzug zu ermöglichen, stellen sich hier doch viele Fragen. Wie hoch ist der Abzug, was ist dann freiwillig und was ist es nicht? Ist es freiwillig, wenn Eltern ihre Kinder begleiten und dann betreuen? Ist das auch noch freiwillig, können Eltern dann einen Abzug machen? Das Anliegen ist also auf den ersten Blick sympathisch. Auf den zweiten Blick merkt man, dass es kaum umsetzbar ist. Auf den dritten Blick muss man sagen, dass wir neue Ungerechtigkeiten schaffen würden, wenn wir nur beim Sport eine solche Lösung anstreben würden. Wenn dies dann einmal möglich wäre, würden wir Tür und Tor für alles Mögliche und für weitere Unzufriedenheit öffnen.

Ich glaube, wir müssen uns darauf konzentrieren, dass Freiwilligenarbeit in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen in unserem Land notwendig ist. Sie kann nicht mit Franken und Rappen abgegolten werden, sondern mit der Zufriedenheit, der Freude, etwas getan zu haben.

Da ich selbst Mitglied in vierzig Vereinen bin - selbstverständlich nicht in allen aktiv -, erfahre ich das immer wieder. Ich [PAGE 1254] habe meinen Freundeskreis dort, man trifft sich dort, man hat einen Bezug dazu. Es kommt mehr zurück, als man gibt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.