preparatory:AB 292838
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
Die Altersvorsorge ist inzwischen Volkssorge Nummer eins. Ganz Junge, zwischen 18 und 25 Jahre alt, denken, sie würden dann sowieso keine Rente mehr kriegen. Das ist natürlich für uns als Volksvertreter, aber auch volkswirtschaftlich bedenklich. Wir wissen heute, dass Sozialversicherungen wohlstandsbildend wirken. Sie entlasten den Mittelstand, und das Vertrauen erhöht den Investitionswillen und fördert das Unternehmertum. Das ist eine Basis für wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit.
Die Grünliberalen wollen das Dreisäulensystem bewahren. Manchmal frage ich mich, ob wir die Einzigen sind. Wir erinnern uns daran, dass das Dreisäulensystem eine monumentale Errungenschaft ist, wie sie der Schweiz in ihren Glanzmomenten gelingt. Diese Errungenschaft zu bewahren, gelingt nur mit einer progressiven Reform, mit einer gewissen Entpolitisierung, um anpassungsfähig an veränderte Rahmenbedingungen zu bleiben, mit einer Gleichbehandlung von Erwerbsformen nach dem Grundsatz, dass Erwerbstätigkeit vorsorgeversichert ist, mit einer generationengerechten Solidarität, die bedarfsgerecht funktioniert und bei der nicht nach dem Giesskannenprinzip von den Beitragszahlenden zu den Rentenbeziehenden umverteilt wird, wie es heute Status quo ist.
Die grosse Frage ist jetzt: Welches Modell wird diesen Zielen am meisten gerecht, respektive welche Reform verbessert die heutige Situation? Das gilt es zu verhandeln. Sicher ist, dass eine Reform, die hier aus dem Parlament rausgeht und in einer Volksabstimmung erneut scheitert, nicht nur monetär die teuerste Variante ist, sondern auch diejenige, die am meisten Vertrauensverlust verursacht, einen Verlust an Vertrauen in die Reformfähigkeit der repräsentativen Demokratie, einen Verlust an Vertrauen in den Willen, für die nächsten Generationen zu denken, und einen Verlust an Vertrauen in die Verlässlichkeit der zweiten Säule als Anlagegefäss. [PAGE 2408]
Vor 25 Jahren im Gymnasium wurde unserer Klasse im Unterricht erklärt, wie die demografische Entwicklung aussieht und was es heisst, wenn geburtenstarke Jahrgänge in Pension gehen und von geburtenschwachen Jahrgängen finanziert werden sollen. 1985 hat die Schweiz auf die Herausforderung reagiert, dass nicht genug Erwerbstätige vorhanden sind, um die Renten zu finanzieren. Man hat ein Sozialwerk eingeführt, das die Sozialpartner, also Arbeitgebende und Arbeitnehmende, selber finanzieren. Das ist bahnbrechend, insbesondere wenn man weiss, dass diese Solidarität dazu führt, dass Arbeitgebende freiwillig 60 Prozent statt nur 50 Prozent, wie gesetzlich vorgegeben, finanzieren.
Damals war klar: Es braucht auch eine Investition in die Übergangsjahrgänge, es gibt also Transitionskosten der Reform. Man hat Kompensationsmassnahmen für zwanzig Übergangsjahrgänge beschlossen, finanziert mit einem vollen Lohnprozent, also 1,0 Prozent. Ein damaliger Fehler war aus heutiger Sicht der politisch festgelegte Umwandlungssatz. Aufgrund des damaligen Vertrauens auf ein ewig anhaltendes Wirtschaftswachstum ist das vielleicht verständlich. Danach scheiterte aber jede strukturelle Reform in der Volksabstimmung.
Damit sind wir im heute herrschenden Reformstau gelandet. Erwerbsformen, Lebenserwartung, Gesundheitszustand, Erwerbsbiografien sowie Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigungen werden nicht abgebildet. Als Folge davon beträgt der Gender Pension Gap in der Schweiz heute 63 Prozent. Frauen haben also um 63 Prozent tiefere Renten als Männer. Die Summe der Umverteilung der Vermögen der Erwerbstätigen zur Finanzierung der Renten beträgt heute je nach Geschäftsverlauf zwischen 4,5 und 9 Milliarden Franken pro Jahr. Das war in diesem Umfang nie vorgesehen.
Das ist nicht systemfremd, wie Kollegin Sauter gesagt hat; aber in diesem Umfang war es nicht vorgesehen. Es gilt, das zu korrigieren. Das ist nicht ein Problem für die Pensionskassen selbst - diese können das kompensieren -, aber die Versicherten können so kaum mehr genug hohe Vermögen ansparen. Die andere Hälfte der Beitragszahlenden, nämlich die Arbeitgebenden, nimmt hohe Personalkosten auf sich, ohne damit die Vorsorgesituation ihrer Mitarbeitenden verbessern zu können.
Es liegt auf der Hand, dass wir diesen Reformschritt vollziehen müssen. Wir sind uns durchaus bewusst: Kompensationsmassnahmen sind kein effizienter Weg, Rentensenkungen aufzufangen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen. Viel bedarfsgerechter wäre es eigentlich, hier einfach auf das System der Ergänzungsleistungen zu setzen. Aber das würde wahrscheinlich in den Gemeinden und bei den Steuerzahlenden nicht so gut ankommen.
Kompensationsmassnahmen haben aber eben auch noch einen anderen Zweck. Sie sind vertrauensbildende Massnahmen für ein System, das vom Vertrauen seiner Beitragszahlenden lebt. Kosten, die durch Transformation entstehen, haben eben auch den Zweck, diejenigen abzuholen, die den Reformstau teuer bezahlen, und das seit vielen Jahren. Die Grünliberalen haben ein Kompromissmodell vorgelegt, das diesen Transformationskosten Rechnung trägt, aber gleichzeitig das Giesskannensystem durch ein bedarfsgerechtes System ersetzt, die Dauer der Finanzierungsbeiträge auf die Dauer des Ausfinanzierungsbedarfs beschränkt und den Finanzierungsbedarf durch dynamische Schwellen und die Verwendung von Rückstellungen massiv senkt. Ich werde das Modell in Block 2 nochmals erläutern.
Schliessen möchte ich mit einem Appell ans Parlament, dies im Wissen darum, dass wir als Erstrat eine erste Diskussionsgrundlage in den Ständerat schicken: Fühlen Sie sich mit der grünliberalen Fraktion und den anderen progressiven Kräften verantwortlich für den Reformstau bei den grossen politischen Themen unserer Zeit! Wir können hier gestalten, und Sie können konstruktiv mitwirken und helfen, diesen Auftrag zu erfüllen.