Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-07
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07
Wortprotokoll
Wir haben noch eine Differenz beim Verrechnungssteuergesetz. Der Nationalrat ist bei allen anderen Differenzen dem Ständerat gefolgt und hat die Differenzen bis auf Ziffer III bereinigt; hier geht es um die Frage des Inkrafttretens.
Der Nationalrat hat hier wieder den ursprünglichen Antrag Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben eingefügt. Sie können sich erinnern: Die WAK-S hatte genau diese Bestimmung beantragt, die jetzt wieder aufgenommen worden ist. Die Kommission legte auch ein gestaffeltes Inkrafttreten fest, das insbesondere die Aufhebung von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des bisherigen Rechts auf den 1. Januar 2023 vorsah. Es geht darum, dass die Verrechnungssteuer auf Zinsen ab diesem Zeitpunkt wegfällt.
Der Ständerat ist dann - ich sage das in allem Respekt - vermutlich aufgrund eines Missverständnisses dem Bundesrat gefolgt. Der Bundesrat wird sich dazu auch noch äussern; wir haben das in der heutigen Sitzung der WAK-S so mitgeteilt bekommen. Denn in der Bestimmung, die der Nationalrat jetzt eingefügt hat, ist auch die Aufhebung eines Gesetzesartikels vorgesehen, und das ist der Unterschied. Der Bundesrat kann das Inkrafttreten bestimmen, aber das Aufheben eines Artikels liegt - bei allen Möglichkeiten, die der Bundesrat sonst hat - nicht in seiner Kompetenz. Deshalb wäre die Aufhebung von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a nicht möglich, wenn wir dem Bundesrat diese Kompetenz nicht per Gesetz geben; ohne das könnte das Kernelement der Vorlage nicht umgesetzt werden.
Der Nationalrat ist deshalb auf die ursprüngliche Fassung zurückgekommen, welche Ihre WAK beantragt hatte. Hier gibt es jetzt daher noch diese Differenz. Wir haben in Ihrer Kommission heute Morgen einstimmig beschlossen, diese Differenz zu bereinigen und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.
Eine Frage hatte sich noch aufgedrängt, da ja keine Differenz mehr bestand: Wie konnte der Nationalrat dann auf diese Bestimmung zurückkommen? Es ist so, dass Ziffer III mit der Übergangsbestimmung gemäss Artikel 70e verbunden ist. Artikel 70e setzt diese Übergangsbestimmung voraus, und deshalb hat der Nationalrat im Zusammenhang mit Artikel 70e auch noch die Bestimmung unter Ziffer III einfügen können. Es ist also alles rechtens.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, bei Ziffer III dem Nationalrat zu folgen und die Differenz zu bereinigen. Damit wäre die Revision des Verrechnungssteuergesetzes reif für die Schlussabstimmung.