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Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-12-07

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-07

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen. Ein Minderheitsantrag betrifft Artikel 7 Absatz 1 und das Alter, in dem der Sparprozess für die berufliche Vorsorge beginnt. Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 16 und die Höhe der Altersgutschriften. Meine beiden Minderheitsanträge sind miteinander verbunden.

Ich plädiere bei Artikel 7 Absatz 1 grundsätzlich dafür, in Bezug auf den Beginn des Sparprozesses beim geltenden Recht zu bleiben, das Sparen nicht vorzuverlegen, sondern beim Sparbeginn beim vollendeten 24. Altersjahr zu bleiben. Das macht durchaus Sinn. Es wurde schon in vorangegangenen Voten erwähnt, dass junge Menschen bis 25 Jahre oft in der Ausbildung sind und wenig oder gar kein Einkommen haben. Diejenigen, die schon Einkommen haben, die eine Berufslehre gemacht haben und mit 19 oder 20 Jahren voll in den Beruf einsteigen, hätten erschwerte Bedingungen, wenn der Sparbeginn vorverlegt würde. Oft hören wir ja über Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, sie würden zu wenig Praxiserfahrung mitbringen. Wenn sie dann noch teurere Arbeitskräfte würden, weil für sie auch bereits Gelder in die berufliche Vorsorge einbezahlt werden müssten, hätten sie es zusätzlich schwer, und das wollen wir nicht. Wir[NB]wollen[NB]den[NB]Berufseinstieg von jungen Menschen nicht erschweren.

Wir hatten in der ganzen Diskussion, auch um die Altersgutschriften, immer wieder die Thematik der älteren Arbeitnehmenden, die zu teuer seien. Darum wird diese Revision auch dazu führen, dass die Altersgutschriften für Personen ab 55 Jahre angepasst werden. Wir sollten jetzt nicht den Fehler machen, dafür bei den jungen Menschen den Sparbeginn zu früh anzusetzen und ihren Berufseinstieg zu erschweren.

Dazu kommt, und das sagen durchaus Fachleute, die in der Branche tätig sind, dass es auch nicht effizient ist, schon so früh anzufangen zu sparen. Schlussendlich resultieren dann doch nicht so grosse Summen daraus. Wenn die Kommissionsmehrheit einen Sparbeginn ab dem vollendeten 19. Altersjahr vorsieht, dann wird damit einfach auch die Summe aufgebläht. Sie ist nicht so hoch, dass dann so viel an zusätzlicher Rente gebildet würde. Eine Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses führt dann aber natürlich trotz allem dazu, dass noch mehr Geld in die zweite Säule fliesst. Das finden wir grundsätzlich nicht richtig.

Ich komme zu meinem zweiten Minderheitsantrag: Bei Artikel 16 geht es um die Höhe der Altersgutschriften. Es handelt sich dabei um einen Prozentanteil, der vom Lohn abgezogen wird. Mindestens die Hälfte wird vom Arbeitgeber finanziert; die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Meine Minderheit verlangt, dass bis zum Alter von 25 Jahren 5 Prozent der Lohnsumme für die berufliche Vorsorge eingesetzt werden. Vermutlich wären es je 2,5 Prozent für Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin. Der Anteil sollte nicht 9 Prozent betragen, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt. Der Berufseinstieg sollte nicht noch mehr verteuert und für junge Menschen noch mehr erschwert werden.

Wir sind wirklich der Meinung, dass es nicht richtig ist, jungen Menschen schon so früh hohe Kosten aufzubürden. Das wäre wenig effizient. Zudem befinden sie sich in einer Phase des Lebens, in der Weiterbildung angesagt ist. Viele Junge arbeiten nach der Lehre ein, zwei Jahre und machen dann vielleicht noch eine Berufsmatura, gehen einmal auf Reisen und hätten dann bereits Lücken. Das kann es nicht sein, denn jegliche Berufsunterbrüche würden zu Lücken führen.

Ich bitte Sie darum, den Antrag meiner Minderheit betreffend Artikel 16 im Sinne eines Kompromisses anzunehmen. Er kommt natürlich nur zum Tragen, wenn der Sparbeginn wirklich vorverlegt wird. In der Kommission war die Mehrheit aber so klar, dass ich davon ausgehe, dass der Antrag meiner Minderheit nicht zurückgezogen werden muss.