Sauter Regine · Nationalrat · 2021-12-07
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
In diesem Block geht es nun um die Frage, wer ab wann wie viel in der zweiten Säule ansparen kann. Das ist eine relevante Frage, denn letztlich geht es darum, wie hoch am Schluss das Kapital sein wird, das man sich angespart hat, respektive welche Renten man erhalten wird.
Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist klar, dass wir an den heute bestehenden Prozessen etwas ändern müssen. Zum einen wollen wir, dass das Sparen einfacher wird. Es soll auch möglich sein, während der vollständigen Berufsdauer in der zweiten Säule Geld anzusparen, und vor allem wollen wir nicht, dass Menschen mit tiefen Einkommen oder mit Teilzeitbeschäftigungen vom Sparprozess in der zweiten Säule ausgeschlossen sind. Wenn wir darüber sprechen, wie gross die Sparmöglichkeiten sind, dann gilt es auch zu bedenken, dass insbesondere nicht einzelne Gruppen gegenüber anderen benachteiligt werden sollen. Hier spreche ich ältere Arbeitnehmende an, die heute im Bereich der zweiten Säule die höchsten Abzüge haben und bei denen vielfach auch die Rede davon ist, dass für sie die höchsten Lohnnebenkosten bezahlt werden müssten, was für diese Personen auf dem Arbeitsmarkt unter Umständen negativ sein könne.
Ich komme zuerst zum Thema der Eintrittsschwelle bei Artikel 7: Hier wird unsere Fraktion der Mehrheit folgen. Wir sind der Meinung, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Er bedeutet, dass in Zukunft bereits auch kleinere Einkommen im Sparprozess gemäss BVG versichert sein werden. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn Sie heute an drei Orten eine Beschäftigung haben, für die sie jeweils rund 13[NB]000 Franken verdienen, dann sind Sie heute für keine dieser Beschäftigungen versichert. Wenn wir die Eintrittsschwelle senken, dann wird es möglich, dass Sie für diese drei Einkommen zusammen doch ein rentenbildendes Einkommen haben und eine entsprechende Ersparnis bilden können.
Dann ist die Frage, ab welchem Alter gespart werden können soll. Hier unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit, das heisst, wir möchten, dass bereits ab dem 20. Lebensjahr mit dem Sparprozess in der zweiten Säule begonnen werden kann. Heute sind wir hier beim Alter von 25 Jahren. Bei der AHV ist es anders: Da beginnt der Sparprozess früher. Aus diesem Grund ist es auch nicht einleuchtend, weshalb jetzt hier eine so grosse Opposition dagegen besteht. Wie gesagt, bei der AHV beginnt der Sparprozess in diesem Alter, es wäre daher nur logisch, wenn auch der Sparprozess für die zweite Säule in diesem Alter beginnen würde.
Die Argumente, die angeführt wurden, wonach dann junge Leute auf Reisen, in die RS usw. gehen würden, sind keine, weil diese Leute bei der beruflichen Vorsorge ja nur dann sparen, wenn sie auch eine Erwerbstätigkeit ausüben, deren Lohn den Eckwerten, wie sie im BVG definiert sind, entspricht. Insbesondere ermöglichen wir damit aber wirklich auch einen längeren Sparprozess, was im Alter zu höheren Guthaben und Renten führen kann.
Es ist klar: Wir sprechen hier von einem langen Prozess. Bei Leuten, die jetzt dann 20 werden, geht es noch eine Weile, bis sie ihre Rente beziehen werden. Es ist aber auch richtig, wenn wir heute einmal einen Blick in die Zukunft werfen - welches Vorsorgesystem wollen wir für die nächste Generation? - und nicht nur bei der Frage hängenbleiben, was wir für jene Personen, die in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen, gerade erreichen wollen.
Dann zum Thema Koordinationsabzug: Ich habe es bereits im Eintretensvotum erwähnt, dass das eine ganz entscheidende Grösse ist, die bestimmt, inwiefern tiefe Einkommen und Leute mit Teilzeitbeschäftigung ein Guthaben in der zweiten Säule bilden können. Sie haben verschiedene Varianten vor sich, und wir empfehlen Ihnen, der Minderheit III (Mettler) zu folgen, die die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzuges will. Das heisst, dass es auf dem ganzen Einkommen rentenbildende Abzüge geben wird, wieder entsprechend mit der Möglichkeit, sich hinten hinaus ein höheres Guthaben anzusparen.
Die Varianten der Minderheiten I (Roduit) respektive II (de Courten), die den Koordinationsabzug ans Beschäftigungspensum knüpfen wollen, lehnen wir ab. Das ist aus Sicht der Administration aufwendig. Stellen Sie sich vor: Wenn jemand mit einem Teilzeitpensum beschäftigt ist, nachher von einem Jahr auf das andere den Beschäftigungsumfang ändert und ihn dann wieder anpasst, dann gibt es eine laufende Administration im Bereich des BVG. Das wollen wir nicht. Das ist sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Pensionskassenverwaltung mühsam. [PAGE 2415]
Schliesslich noch zum Thema der Altersgutschriften: Hier möchten wir eine Variante wählen, die einfach ist. Deshalb werden wir bei Artikel 16 Absatz 1 die Mehrheit unterstützen, die lediglich noch zwei verschiedene Werte vorsieht, nämlich 9 und 14 Prozent. Der Wert von 14 Prozent gilt dann bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, also bis zum Eintritt ins Rentenalter. Das erleichtert zum einen die Administration, kommt zum andern der Anforderung nach, dass man für ältere Arbeitnehmende keine höheren Abzüge machen sollte, und ist letztlich auch genügend rentenbildend.
Bei Absatz 2 liegt eine Minderheit Nantermod vor. Hier geht es nun wiederum darum, dass wir in die Zukunft schauen. Welches System der zweiten Säule wollen wir in Zukunft für Personen, die neu in die Versicherung eintreten, also für die 20-Jährigen? Wir beantragen, dass für diese Personen in Zukunft ein einheitlicher Satz gelten soll, ein Prozentsatz, der von Beginn des Sparprozesses bis zum Renteneintritt gilt, nämlich diese 11,7 Prozent. Auch hier gilt wieder: Das vereinfacht die Administration, ist klar und einfach erklärbar und bevorzugt oder diskriminiert vor allem keine Altersgruppe in Bezug auf den Sparprozess.
Wir empfehlen Ihnen, hier der Minderheit Nantermod zu folgen.