Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-12-07
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
Die Vorgabe für diese Reform war ursprünglich einmal, das Rentenniveau zu halten und für die Personen mit tiefen Einkommen und für Teilzeitangestellte, insbesondere Frauen, die Rentensituation zu verbessern. Dieses Versprechen hat die Vorlage des Bundesrates eingelöst.
Was uns die Kommissionsmehrheit nun präsentiert, ist eine Abbauvorlage, welche die Jüngeren im Stich lässt, welche die Teilzeitangestellten im Stich lässt, welche die Frauen im Stich lässt, welche die Gewerbler im Stich lässt. Warum? Auf der einen Seite verändern wir den Sparprozess, was unmittelbar für all diese Erwerbstätigen eine Lohnkürzung bedeutet und sich erst in zwanzig oder sogar vierzig Jahren positiv bemerkbar macht. Es sind für jeden Einzelnen also sehr teure und sehr langfristige Anpassungen. Auf der anderen Seite hat die Kommissionsmehrheit die so wichtigen Zuschläge zusammengestrichen, welche nun nach ihrem Modell nur noch eine Minderheit erhalten sollen. Bezahlen müssen alle ausser den hohen Einkommen.
Hier im Block 1 behandeln wir die Rahmenbedingungen des Sparprozesses im BVG, also das Zusammenspiel von Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und Altersgutschriften, welches eben den versicherten Lohn bestimmt. Wird die Eintrittsschwelle gesenkt, können neu mehr Personen in der zweiten Säule versichert werden, insbesondere auch solche mit mehreren Arbeitgebern, was natürlich positiv ist. Was wir aber nicht vergessen dürfen: Für Personen mit tiefen Jahreseinkommen ist die zweite Säule sehr teuer bei relativ wenig Rente. Deshalb ist im Zusammenhang mit dieser Massnahme der Rentenzuschlag so wichtig. Die SP-Fraktion ist bereit, einer Senkung der Eintrittsschwelle von heute 21[NB]510 auf 12[NB]548 Franken zuzustimmen. Wir lehnen daher sowohl bei Artikel 2 wie auch bei Artikel 46 die Minderheitsanträge de Courten ab.
Dann stellt sich die Frage des Sparbeginns. Die SP-Fraktion unterstützt hier den Bundesrat und will beim geltenden Recht bleiben, d. h. Sparbeginn ab 25 Jahren. Mit der Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses auf 20 oder gar 19 Jahre für junge Erwerbstätige mit Einkommen über der Eintrittsschwelle würden neu mehrere hundert Millionen Franken versicherungspflichtige Beiträge entstehen. Wenn wir gleichzeitig noch die Altersgutschriften glätten und für die Jüngeren eher verteuern, werden die Jungen zweifach belastet. Die Vorverlegung des Sparbeginns hat aber erst sehr langfristig Auswirkungen auf die Renten, konkret frühestens vierzig Jahre nach Inkrafttreten der Reform. Sie führt aus demselben Grund zu keinerlei Kompensation für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, verteuert aber die Gesamtreform bereits heute; und mit der Version der Kommissionsmehrheit gibt es für diese Altersgruppe auch keine Zuschläge. Wir wollen die Jungen nicht bestrafen und unterstützen deshalb den Sparbeginn ab 25 Jahren.
Es stellt sich zudem die Frage, wo diese Kosten anfallen. Wir gehen davon aus, dass vor allem jüngere Arbeitnehmende in KMU- und Gewerbebetrieben betroffen wären. Denn sie sind häufiger nur BVG-minimal oder BVG-nahe versichert, d.[NB]h., die Massnahme wird bei ihnen voll durchschlagen, während im Gegenzug stark überobligatorische Kassen und ihre jungen Beschäftigten weniger betroffen wären, weil sie häufig bereits heute im Rahmen der Umhüllung Beiträge ab 20 Jahren bezahlen.
Zum Schluss zum Koordinationsabzug: Mit der Senkung des Koordinationsabzugs steigen die Renten zwar, doch diese Rentenerhöhungen sind mit enormen Kosten verbunden. Über das gesamte BVG-beitragspflichtige Erwerbsleben hinweg kostet eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs 60[NB]000 Franken. Anders gesagt, sind das 1500 Franken pro Jahr, und zwar unabhängig vom Lohn, für alle Personen gleich. Sie finanzieren sich diese Rentenverbesserung letztlich selbst. Das wäre für Teilzeitangestellte und Personen mit tiefen Einkommen - eben gerade auch oftmals Frauen - eine enorme Mehrbelastung, die sich durch die faire Finanzierung des Zuschlags im Umlageverfahren abfedern liesse. Eine Abschaffung des Koordinationsabzugs wäre gerade für KMU und das Gewerbe höchst unerwünscht, weil zu teuer. Wir unterstützen deshalb die Halbierung des Koordinationsabzugs und lehnen die Minderheitsanträge ab.
Bei den Altersgutschriften sind wir für eine Glättung und folgen dem Entwurf des Bundesrates, der zwei Sätze vorsieht: einen Satz von 9 Prozent bis 44 Jahre und einen Satz von 14 Prozent ab 45 Jahren.