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Humbel Ruth · Nationalrat · 2021-12-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07

Wortprotokoll

In diesem Block geht es um die obligatorische Versicherung, den Mindestlohn, den koordinierten Lohn und die Altersgutschriften. Diese letzteren drei Grössen hängen zusammen. Je höher der versicherte Lohn ist, desto geringer ist der für die Altersgutschriften nötige Anteil. Die Gesamtsumme der Altersgutschriften liegt gemäss bundesrätlichem Entwurf bei 460 Prozent, also tiefer als der heute geltende Satz von 500 Prozent. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass der Koordinationsabzug halbiert wird.

Zuerst zur Eintrittsschwelle, die in Artikel 2 und Artikel 7 Absatz 1 festgelegt wird: Ich habe beim Eintreten darauf hingewiesen, dass die Mitte-Fraktion in der ersten Beratungsrunde bei Artikel 7 der Fassung der Mehrheit und damit einer Senkung der Eintrittsschwelle auf 12[NB]548 Franken zustimmen wird. Der Kommissionsentscheid fiel nach einer Diskussion um eine Vorsorgelösung für Mehrfachbeschäftigte. In der Kommission wurde vom BSV dargelegt, dass es mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre, das Problem der Mehrfachbeschäftigungen im Rahmen der Vorsorgeeinrichtungen der Arbeitgeber oder in der Auffangeinrichtung zu lösen. In der Folge hat sich die Kommission für eine Halbierung der Eintrittsschwelle entschieden.

Mit einem Rückkommensantrag ist dann Artikel 46 wieder ins Gesetz aufgenommen worden. In diesem Artikel wird festgelegt, dass sich Arbeitnehmende mit mehreren Beschäftigungen bei der Vorsorgeeinrichtung eines der Arbeitgeber oder bei der Auffangeinrichtung versichern müssen. Nach geltendem Recht ist das freiwillig möglich. Heute kann sich ein Arbeitnehmer bei der Auffangeinrichtung versichern lassen, wenn er verschiedene Arbeitgebende hat. Das soll gut funktionieren, aber lediglich etwa 240 Personen betreffen. Insgesamt dürfte es aber etwa 350[NB]000 Personen - vor allem Frauen - mit Mehrfachanstellung geben, die nicht gemäss BVG versichert sind. Es geht dabei also nicht um Mindesteinkommen und Gelegenheitsjobs, sondern beispielsweise um eine Frau, welche mit drei Teilzeitstellen 60[NB]000 Franken verdient und keine zweite Säule hat. Für solche Arbeitspensen brauchen wir eine Lösung.

Die Mitte-Fraktion wird daher in dieser Phase auch Artikel 46 unterstützen. Er betrifft, wie gesagt, die Senkung der Eintrittsschwelle.

In Artikel 7 Absatz 1 geht es um das Eintrittsalter. Junge Leute, die bereits mit 20 oder 21 Jahren ins Berufsleben einsteigen, sollen die Möglichkeit haben, bereits ab diesem Alter mit dem Sparprozess zu beginnen. Das ist die Logik des Arbeitslebens, der Erwerbstätigkeit. Es ist keine Bestrafung der Jungen, wenn sie früher in den Sparprozess einsteigen können.

Wenn jemand nach einer abgeschlossenen Berufslehre einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat er bzw. sie heute fünf Jahre lang keine Abzüge. Mit 25 Jahren kommen plötzlich die BVG-Abzüge. Das kann dazu führen, dass weniger Reallohn zur Verfügung steht, was ja nicht die Logik sein kann. Deshalb ist es gut, wenn wir auch den jungen Erwachsenen ermöglichen, mit dem Einstieg in die Erwerbstätigkeit eine zweite Säule aufzubauen.

Diese Bestimmung steht im Zusammenhang mit Artikel 16 zu den Altersgutschriften. Hierbei hängt es davon ab, welches Alter bei Artikel 7 Absatz 1 eingefügt wird, d. h. 20 oder 21 Jahre. Entsprechend muss auch Artikel 16 angepasst werden. In der Konsequenz müsste zwischen der Minderheit I (Gysi Barbara) und der Minderheit II (Roduit) entschieden werden. Die Mitte-Fraktion wird bei den jungen Erwachsenen, also jenen bis 24 Jahren, für die reduzierte Altersgutschrift von 5 Prozent stimmen.

In Artikel 8 geht es um den koordinierten Lohn. Der Antrag der Minderheit I (Roduit) wurde hier zurückgezogen; er war eine Variante zum Antrag der Minderheit II (de Courten), der tiefere Einkommen mittels einer Reduktion des Prozentsatzes von 60 auf 40 Prozent bessergestellt hätte. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit, d. h. die Halbierung des Koordinationsabzuges, wie es der Entwurf des Bundesrates vorsieht.

Abschliessend möchte ich noch eine Bemerkung zur Mär von der Abbauvorlage machen, wie wir sie jetzt wieder gehört haben: Es ist eine Vorlage, die jährlich 2,8 Milliarden Franken kosten würde. Hier von einer Abbauvorlage zu sprechen, ist doch etwas vermessen.

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