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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-12-08

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-12-08

Wortprotokoll

Mit ihrem Postulat beauftragt Frau Graf den Bundesrat, aufzuzeigen, welche Optionen es für die verbindliche Beteiligung der Kantone an gewissen aussenpolitischen Entscheidungen des Bundesrates gibt. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen, die direkte Auswirkungen auf die Exportbranche, essenzielle Wirtschaftszweige der Schweiz sowie den Schweizer Bildungs- und Forschungsstandort und den täglichen grenzüberschreitenden Austausch haben. Nur so könnten die Kantone, gemäss Begründung der Verfasserin des Postulates, ihre verfassungsmässigen Kompetenzen wahren.

Gemäss der Bundesverfassung, Sie wissen es, ist die Aussenpolitik Sache des Bundes. Die Kantone haben aber Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik, die auf Gesetzesstufe konkretisiert sind. Der Einbezug der Kantone ist im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes ausführlich geregelt. Gemäss diesem sind die Kantone in die Vorbereitung von aussenpolitischen Entscheiden einzubeziehen, die ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen berühren. Der Einbezug findet grundsätzlich durch eine Anhörung der Kantone statt.

Gemäss der Bundesverfassung sind die Stellungnahmen, welche die Kantone im Rahmen solcher Anhörungen abgeben, nicht verbindlich. Der Bundesrat ist aber verpflichtet, sie bei der Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidfindung zu berücksichtigen. Weicht der Bundesrat in einem konkreten Fall von der Stellungnahme der Kantone ab, muss er sie über die massgeblichen Gründe für seinen Entscheid informieren.

Für den Fall, dass es zu einem Abschluss des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU gekommen wäre, hatte der Bundesrat, wie Sie erwähnt haben, tatsächlich bereits die Annahme der Motion 19.3167 beantragt. Diese sah die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Gewährleistung des Mitspracherechts der Kantone im Fall einer dynamischen Übernahme von EU-Recht vor. Ja, Sie wissen es, aufgrund der Beendigung der Verhandlungen mit der EU stellt sich diese Frage nicht mehr. Ich möchte es vielleicht noch ausführlicher sagen: Der Bundesrat hat beantragt, die Motion anzunehmen, weil mit dem institutionellen Abkommen und dem neuen Mechanismus der dynamischen Rechtsübernahme bereits auf der technischen Ebene frühzeitig ein Miteinbezug der Kantone notwendig gewesen wäre; das ist heute nicht geregelt.

Heute stellt sich das Problem nicht, weil diese Mechanismen nicht existieren. Hätten wir mit dem Rahmenabkommen solche geschaffen, dann wäre die Frage gemäss Bundesrat mehr als legitim gewesen, um die Kantone frühzeitig zu involvieren.

Die Kantone sind die - die! - institutionellen Partner des Bundesrates. Ihr Einbezug ist wie derjenige des Parlamentes gesetzlich geregelt. Somit sind sie die wichtigsten Partner. Ich kann es auch noch offener formulieren: Der Bundesrat kann kaum etwas tun, wenn die Kantone dagegen sind. Das brauche ich Ihnen im Ständerat nicht zu erklären. Sie haben die Frage jetzt auch differenziert betrachtet.

Bei den Verhandlungen sei alles ziemlich klar geregelt, sagte Ständerat Würth, hingegen ausserhalb der Verhandlungen sei nicht alles geregelt. Ja, das stimmt. Es gibt ganz viele Bereiche der Aussenpolitik, und es gibt nicht nur die EDA-Aussenpolitik. Jedes Departement hat eine Aussenpolitik: Es gibt eine Umwelt-, eine Gesundheits-, eine Wirtschaftsaussenpolitik usw., und es ist nicht überall bis ins letzte Detail geregelt, welche Mitwirkungsrechte die Kantone haben. Aber wir haben ausserhalb von Verhandlungen allgemeine Gefässe, mit welchen die Mitwirkungsrechte konkretisiert werden. Denken Sie an den föderalistischen Dialog, der mit den Kantonen regelmässig geführt wird; denken Sie an den Europa-Dialog, der regelmässig geführt wird. Das sind genau die Gefässe, wo die Kantone Mitwirkungsrechte haben. Dort werden der ständige Austausch und das ständige Gespräch gesucht.

In der Europafrage ist es noch wichtiger, dass die Kantone mit an Bord sind, weil wir ja im Herzen Europas sind. Hier gibt es zwei zusätzliche Elemente, die die Mitwirkungsrechte der Kantone konkretisieren.

Das erste Element ist die sogenannte kleine Aussenpolitik, also die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wir haben mit der Regio Basiliensis, der Bodenseekonferenz, der Regio Insubrica und in der Region Genf Mechanismen geschaffen, die den Dialog über die Grenze hinweg konkretisieren und beleben. Dies ist auf Stufe Lokalpolitik angesiedelt und verbunden mit einer Eskalationsebene auf Stufe Nationalpolitik. Wir sind gerade daran, diese zweite Ebene bei der Bodenseekonferenz zu schaffen, die noch gefehlt hat. In den anderen drei Regionen hingegen besteht sie bereits. Das sind sehr wertvolle Mechanismen, um die kleine Aussenpolitik zu konkretisieren. In Basel geht das beispielsweise über drei Länder hinweg, Frankreich, Deutschland und die Schweiz, und in der Bodenseekonferenz sogar über vier Länder; zu Deutschland und der Schweiz kommen noch Liechtenstein und Österreich hinzu. Das ist der eine Mechanismus, um die Dinge zu konkretisieren.

Der zweite Mechanismus, den wir zur Verfügung haben, ist die enge Zusammenarbeit mit den von der Konferenz der Kantonsregierungen delegierten und bezahlten Personen in meinem Departement. Wir haben zwei Mitarbeitende der Konferenz der Kantonsregierungen hier in Bern in der Abteilung Europa und einen in Brüssel. Diese Personen werden bezahlt von den Kantonen, nehmen aber vollwertig an unseren Arbeiten teil. Gerade in diesen Tagen sind wir am Konkretisieren eines neuen Vertrags mit der Konferenz der Kantonsregierungen, um diese Zusammenarbeit zu stärken und rechtlich verbindlicher zu machen. Das ist, was diesbezüglich zurzeit läuft.

Klar kann man, wie in anderen Bereichen auch, in einem Bericht darstellen, was man sich hierzu vorstellen kann. Der Bundesrat hat Ihre Anfrage angesichts der Tatsache, dass die Frage gemäss Postulat nach der Beendigung der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen gestellt worden ist, als Ausdruck der Frustration verstanden, dass die Motionen 19.3170 und 19.3167 jetzt keine Rolle mehr spielen. Diese Motionen wollten etwas, das nicht mehr aktuell ist und nicht mehr im Raum steht. Deshalb hat der Bundesrat betreffend eine globale Auslegeordnung zu diesen Beziehungen jetzt die Ablehnung empfohlen. Aber wenn Sie das Postulat annehmen, dann können wir ungeachtet der Frage des institutionellen Rahmenabkommens durchaus eine breite Auslegeordnung vornehmen bezüglich der Dinge, die zurzeit laufen und nicht laufen.