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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-12-08

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Ich werde kurz meinen Minderheitsantrag und dann auch noch die Position der SP-Fraktion zu den verbleibenden Differenzen begründen.

Wir von der SP-Fraktion empfehlen Ihnen, überall der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, ausser eben beim Minderheitsantrag Wasserfallen Flavia, den Sie auf Seite 2 der Fahne sehen. Es geht um die Veröffentlichung der Verträge zu den Impfbeschaffungen. Wir hatten hier in der ersten Diskussion bereits eine Formulierung gefunden, die mehrheitsfähig war. Der Ständerat sieht vor, diese zu streichen. Die Bedenken in der Diskussion des Ständerates waren vor allem, dass wir den Bundesrat mit der ursprünglichen Formulierung dazu zwingen würden, Vertragsbruch zu begehen und eben auch Geschäftsgeheimnisse und Weiteres zu veröffentlichen, was ihm möglicherweise Probleme bereiten würde. Wir haben jetzt in der Lesung heute Morgen eine Formulierung vorgeschlagen, die mit dem Öffentlichkeitsgesetz konform ist. Sie finden diese in meinem Minderheitsantrag. Ich bin überzeugt, dass wir hier wirklich noch einmal der Forderung Nachdruck verleihen müssen, dass wir diese Verträge, wenn die Beschaffung abgeschlossen ist, auch veröffentlicht haben wollen, wir aber selbstverständlich eine Formulierung wählen, die BGÖ-konform ist.

Ich bitte Sie deshalb, in Artikel 1a der Minderheit Wasserfallen Flavia zu folgen. Wie gesagt, bei allen anderen Bestimmungen folgen wir der Mehrheit der Kommission.

Vielleicht noch ein Wort zu den Impfdurchbrüchen und zum Minderheitsantrag Glarner: Ich meine, wir wissen, dass es Impfdurchbrüche gibt. Das Bundesamt für Gesundheit muss auf dem Dashboard alle relevanten Daten veröffentlichen. Aber es macht wirklich keinen Sinn, wenn wir hier ein isoliertes Faktum, nämlich die Impfdurchbrüche, in dieses Gesetz reinschreiben und den Bund so beauftragen, diese zu erheben und zu veröffentlichen. Der Bund muss alle relevanten Daten für die Bewältigung der Pandemie erfassen und veröffentlichen. Es macht wirklich keinen Sinn, wenn wir das isoliert herausnehmen und ins Gesetz schreiben. Ausserdem gibt es auch noch eine medizinische Begründung, die etwas dagegen spricht: Impfdurchbrüche werden oftmals nicht bemerkt, weil sie so milde verlaufen. Also wäre diese Zahl auch nur beschränkt aussagekräftig.

Dann haben wir bei Artikel 3 Absatz 8 noch ausführlich diskutiert, ob der Bund bezüglich der Kapazitätsdefinition in den Spitälern stärker steuern soll. Uns ist bewusst, dass diese Bestimmung jetzt zur Bewältigung der fünften Welle keine Wirkung erzielen kann. Es wäre eine Bestimmung, die frühestens im nächsten Winter eine Wirkung entfalten könnte. Es ist auch eine Bestimmung, die in die Kompetenzverteilung zwischen Kantonen und Bund eingreift. Zudem kann - das gebe ich zu - zumindest die Frage gestellt werden, ob wir diese Kompetenzfrage jetzt hier mit dieser Bestimmung in einem befristeten Gesetz, das bereits in einem Jahr wieder aufgehoben werden soll, aufnehmen sollen. Aber wir von der SP-Fraktion sind dennoch der Meinung, dass der Bund die Kapazitäten der Spitäler stärker steuern und bezüglich der Unterschiede, die zwischen den Kantonen bestehen, eingreifen können soll. Aus diesem Grund folgen wir hier in Artikel 3 Absatz 8 der Mehrheit, sodass diese Bestimmung aufgenommen wird.

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