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Rösti Albert · Nationalrat · 2021-12-08

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-08

Wortprotokoll

Mit Block 2 kommen wir zum Kern der BVG-Vorlage. Hier geht es letztlich um den Umwandlungssatz, der gesenkt werden soll, und dann auch um die entsprechenden Kompensationsmodelle, die viele Kolleginnen und Kollegen bereits in der Eintretensdebatte erwähnt haben.

In Artikel 14 geht es um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent. Diese Senkung ist notwendig, daran hat eigentlich niemand mehr Zweifel geäussert. Sie muss vollzogen werden. Es handelt sich aber um eine harte Geschichte, da damit für jene, die in nicht umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen versichert sind, also für jene, die nur im Obligatorium oder nur wenig über dem Obligatorium versichert sind, auch entsprechende Verluste entstehen.

In den Artikeln 47b bis 47i geht es um die Minderheiten I (de Courten), II (Mettler) und III (Maillard). Ich habe in der Eintretensdebatte bereits ausgeführt, dass in diesen Artikeln die verschiedenen Kompensationsmodelle aufgeführt sind. Nachdem wir in der Kommission in der Diskussion feststellten, dass der in der ersten Lesung eingegebene Minderheitsantrag de Courten kaum mehrheitsfähig ist, hat die Kommission einen Kompromiss zwischen dem Modell der Minderheit de Courten und dem Entwurf des Bundesrates gesucht. Diesen Antrag der Mehrheit der Kommission unterstützt auch unsere Fraktion.

Der Antrag der Minderheit de Courten findet sich aber nach wie vor in den Übergangsbestimmungen. Dort stellen wir diesen Antrag unverändert zur Diskussion. Wir werden ihm in der Abwägung zwischen den Minderheitsanträgen - es gibt ja dann auch die Minderheit, die dem Entwurf des Bundesrates folgen will - zuerst zustimmen. Sollte der Antrag unterliegen, werden wir am Schluss dem Antrag der Mehrheit der Kommission zum Kompensationsmodell zustimmen.

Ich möchte nochmals klar deklarieren: Auch wenn hier oft gesagt wird, die Kommissionsmehrheit sei weit entfernt vom Modell des Bundesrates, beurteile ich das anders. Die Kommission ist dem Entwurf des Bundesrates bei der Anzahl Übergangsjahre - fünfzehn Jahre, in drei Etappen à fünf Jahre - entgegengekommen. Die Kommission ist dem Bundesrat auch entgegengekommen, was die Kompensation anbelangt. Den ersten fünf Übergangsjahrgängen wird ein Rentenzuschlag von 2400 Franken gewährt, den nächsten fünf Übergangsjahrgängen ein Zuschlag von 1800 Franken und den letzten fünf ein Zuschlag von 1200 Franken. Es handelt sich dabei um die Zuschläge gemäss Entwurf des Bundesrates: 200 Franken, 150 Franken und 100 Franken pro Monat.

Der Unterschied ist, dass wir in unserem Modell nicht das Giesskannenprinzip anwenden wollen. Es sollen nicht alle - ungeachtet der Einnahmen - diese Zuschläge erhalten. Es sollen jene die Zuschläge erhalten, die nach der reglementarischen Neuberechnung, nach der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, einen effektiven Rentenverlust haben. Diese Personen sollen diese Zuschläge erhalten, aber nicht jene, die im Überobligatorium versichert sind. Diese Leute, und das wurde gestern zum Teil auch in den Medien falsch kommuniziert, haben mit der Senkung des [PAGE 2438] Umwandlungssatzes gegenüber heute keinen Rentenverlust. Sie hatten natürlich bereits reduzierte Renten, wenn sich die Kassen mit einer Senkung des Umwandlungssatzes - in der Regel auf 5,0 Prozent für die ganze Summe, inklusive des Überobligatoriums - sanieren.

Die Finanzierung dieser Lösung erfolgt einerseits über die Reserven der Kassen und andererseits über den Sicherheitsfonds. Es ist also eine Mischung aus einer dezentralen und einer zentralen Finanzierung. Es soll derjenige Teil über den Sicherheitsfonds finanziert werden, der die Entlastung aufgrund der Reduktion des Umwandlungssatzes übersteigt. Ich meine, das ist eine sehr adäquate und sehr zielgerichtete Lösung für die betroffenen Tieflohnbereiche. Am Schluss hat niemand von den Rentnerinnen und Rentnern eine tiefere Rente. Mit dieser Lösung werden rund 40 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner kompensiert.

Ich bitte Sie, diesem Kompromiss zuzustimmen.