Fässler Daniel · Ständerat · 2021-12-08
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-08
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen auch hier, der Minderheit zu folgen; dies nicht, weil ich der Meinung bin, die Stiftungsorgane sollten nicht entschädigt werden dürfen, ohne dabei den Entzug der Steuerbefreiung der Stiftung zu riskieren. Die Praxis sowohl der Aufsichtsbehörden als auch der Steuerbehörden lässt denn auch heute bereits Entschädigungen zu. Die Frage, in welcher Höhe die Entschädigung bei einer gemeinnützigen Stiftung als vertretbar bezeichnet werden kann, wird - Kollege Zopfi hat das dargelegt - von den zuständigen Behörden aber unterschiedlich beurteilt. Das ist meines Erachtens auch gut so, denn damit kann den Usanzen vor Ort Rechnung getragen werden. Auf den ersten Blick ändert die von Nationalrat und Kommissionsmehrheit für das DBG und das StHG beschlossene Bestimmung nichts, denn was eine angemessene Entschädigung ist, bleibt unbestimmt und wird im Einzelfall zu klären sein. Die Bestimmung ist aus den gleichen Gründen aber auch unnötig. Aus diesem Grund hat unser Rat bisher davon abgesehen, diese Frage im Steuerrecht explizit zu regeln. Ich mache Ihnen beliebt, an dieser Position festzuhalten.
Für den Fall, dass sich unser Rat heute im Sinne der Kommissionsmehrheit dem Nationalrat anschliesst, möchte ich zuhanden der Materialien festhalten, dass sich die Angemessenheit meines Erachtens nicht am beruflichen Hintergrund der Stiftungsorgane und den in ihrem Beruf üblichen Ansätzen orientieren darf. Das sage ich selber und vor allem als Anwalt und mit Blick auf Berufskollegen. Aufwand und Komplexität sollen berücksichtigt werden. Die Höhe des Honorars muss aber auch der Gemeinnützigkeit der Stiftung Rechnung tragen, um als angemessen bezeichnet werden zu können. "Angemessen" heisst für mich in diesem Sinne auch "moderat".