Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-12-08
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08
Wortprotokoll
Wie erwähnt, geht es hier um die Senkung des Umwandlungssatzes, um die notwendigen Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration und um die Finanzierung dieser Massnahmen. Die Mehrheit der Kommission setzt auf das Bankenmodell, das die Hochlohnbranchen reingedrückt haben, und nimmt diese im Teil der Finanzierung aus der Verantwortung. Zwar verdienen die Banken am Pensionskassengeschäft und an den Vermögensverwaltungsportfolios kräftig mit. Wenn es dann aber um die gemeinsame Verantwortung geht, schleichen sie davon, denn ihnen passt die Ausfinanzierung der Zuschläge zur Kompensation der Umwandlungssatzsenkung nicht.
Beim Sozialpartnerkompromiss handelt es sich um ein Modell mit einer solidarischen Finanzierung, bei dem die Zuschläge von 0,5 Prozent auf Lohnsummen bis 860[NB]400 Franken umgesetzt werden. Damit werden die Branchen, die voll im Obligatorium versichert sind - Gewerbe, auch Gastgewerbe, und Verkauf -, gestützt. Es sind Branchen, in denen Menschen mit tiefen Löhnen oft harte, körperliche Arbeit verrichten und die überobligatorischen Leistungen eben nicht unbedingt zu finanzieren vermögen. Es ist unseres Erachtens richtig, hier einen Ausgleich zu schaffen.
Wie gesagt, haben jedoch die Finanzbranche und auch der Schweizerische Pensionskassenverband (Asip) viel Druck gemacht und den ausgewogenen Kompromiss der Sozialpartner ausgehebelt. Zuschläge bekommen jetzt nicht mehr alle, sondern nur noch wenige. Oftmals sind es nicht diejenigen, die Zuschläge erhalten müssten. Schon gar nicht profitieren können viele Frauen, die mit ihren kleinen Teilzeitpensen und kleinsten BVG-Renten durchkommen müssen. Wenn man aber mit dieser Vorlage die Frauen dafür gewinnen will, auch bis 65 im Erwerbsprozess zu bleiben, taugt das Bankenmodell gar nichts. Vor allem verbessert man die Rentensituation der Frauen, namentlich jener der Übergangsgeneration, eben nicht.
Die Kommission hat die verschiedenen Modelle durchleuchten lassen. Die Detailzahlen zeigen es klar - Herr Rösti hat es angetönt, aber ich deutsche das jetzt noch aus -: Nur gerade 35 bis 40 Prozent der Neurentnerinnen und -rentner bekommen überhaupt Zuschläge. Man kann dann schon die höchsten Zuschläge erwähnen, aber viele dieser Neurentnerinnen und -rentner - und das ist jetzt insgesamt eben nur noch etwa ein Drittel - erhalten nur gekürzte Zuschläge. Die Modellvergleiche liegen uns allen vor. Sie zeigen, dass die Rentenunterschiede, die Schlechterstellung aufgrund des Modells der Mehrheit, rasch ins Geld gehen und rasch 1000 Franken pro Jahr betragen können. Wenn man das nur schon über die fünfzehn Übergangsjahre oder eben über eine noch längere Zeitdauer anschaut, sind das massivste Rentenverluste.
Zwei Beispiele: Wenn jemand mit einem Bruttolohn von 50[NB]000 Franken bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent bei Inkrafttreten der Revision 63 Jahre alt ist, beträgt die Differenz 375 Franken. Bei einem Bruttolohn von 75[NB]000 Franken und einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent beträgt die Differenz - bei gleichem Alter - 1017 Franken. Mit den gleichen Parametern und einem Alter von 58 Jahren bei Inkrafttreten beträgt die Differenz 1029 Franken. Wenn Sie das dann über mehrere Jahre aufrechnen, ergibt sich rasch eine Differenz von Zehntausenden von Franken zwischen diesen Modellen. Dann sehen Sie eben die wirkliche Auswirkung. Die Mehrheit will nur gerade während fünfzehn Jahren Zuschläge gewähren. Aber wir alle wissen: Die Umwandlungssatzsenkungen sind dauerhaft. Wenn man dann in Pension geht, bedeutet das eben eine für den Rest des Lebens gekürzte Rente.
Herr Rösti hat gesagt, diejenigen, die überobligatorisch versichert seien, hätten das ja alles schon gemacht und hätten keine Einbussen erlitten. Man muss einfach sagen: In den letzten fünfzehn Jahren hat es in Pensionskassen einen gigantischen Abbau gegeben. Diese Leute haben schon deutlich tiefere Renten. Darum ist es eben nichts als recht, wenn wir jetzt ein Modell mit Zuschlägen für alle vorsehen, denn diejenigen, die jetzt nicht ganz direkt betroffen sind, haben in der Vergangenheit schon massiv geblutet. Sehr häufig gibt es auch das Rentensplitting. Die Leute sind dann zu einem Teil im Obligatorium und zum anderen Teil überobligatorisch versichert und eben sehr wohl direkt betroffen. Es geht schlussendlich ja darum, dass die Leute eine gute Rentenleistung haben und nicht noch mehr für eine geringere Rente bezahlen müssen.
Wir bitten Sie also, hier wirklich dem Antrag der Minderheit III (Maillard) zu folgen. Das ist die Minderheit, die den Entwurf des Bundesrates, den Sozialpartnerkompromiss, unterstützt.
Wir haben weitere Minderheitsanträge: in Artikel 47f Absatz 2 den Antrag der Minderheit IV (Maillard) und bei Absatz 4 den Antrag der Minderheit V (Prelicz-Huber). Es geht bei beiden Minderheitsanträgen darum, das Modell der Mehrheit zu verbessern. Ich bitte Sie sehr, das auch wirklich zu machen.
Noch ein letzter Satz zum Umwandlungssatz: Solange der Sozialpartnerkompromiss mehrheitsfähig ist, tragen wir die Senkung auf 6 Prozent mit. Heute sieht es anders aus. Darum werden wir den Einzelantrag Prezioso unterstützen und für 6,4 Prozent plädieren.
Ich bitte Sie, die übrigen Minderheitsanträge unserer Fraktion und auch von Katharina Prelicz-Huber zu unterstützen.