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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-08

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Wie die Frau Bundesrätin schon vorhin angekündigt hat, handelt es sich hier nun um eine Differenz, die wirklich von Bedeutung ist. Wir sollten hier auch an unserem Beschluss festhalten, weil sich der Nationalrat, glaube ich, ohne jetzt hochnäsig wirken zu wollen, wirklich täuscht. Wir müssen das noch einmal klären und darum auch mit aller Klarheit festhalten.

Worum geht es? Wir sind im Verwaltungsstrafrecht, und es geht um die Frage der Verjährung. Für die Verjährung gelten im Nebenstrafrecht, also zum Beispiel auch im Verwaltungsstrafrecht, grundsätzlich die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die vorsehen, dass die Verjährung nicht mehr eintritt, wenn ein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Die bundesgerichtliche Praxis anerkennt nun, dass auch Strafverfügungen als gleichwertiger Entscheid zu gelten haben, obwohl das so nicht explizit im Gesetz steht. Der Bundesrat wollte [PAGE 1272] das wohl explizit kodifizieren, also im Gesetz so festhalten, damit es auch erkennbar ist. Der Nationalrat scheint das nun falsch verstanden zu haben und will die Verjährung ausschliesslich bis zum erstinstanzlichen Urteil laufen lassen. Das würde aber die Möglichkeit eröffnen, dass sich ein Beschuldigter durch Verzögerung respektive Verlängerung des Verfahrens in die Verjährung retten könnte, was der Nationalrat natürlich und auch wir selbstverständlich nicht wollen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist deshalb klar der Ansicht, dass die Version des Nationalrates nicht infrage kommen kann. Die Kommission für Rechtsfragen wollte aber auch nicht zum Entwurf des Bundesrates zurückkehren, obwohl hier inhaltlich kein Problem besteht. Aber da aktuell ohnehin das Verwaltungsstrafrecht überarbeitet wird, soll die entsprechende Anpassung im Rahmen dieser Vorlage erfolgen. Deshalb möchte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am geltenden Recht festhalten.

Der Nationalrat scheint die Regelung in der letzten Runde irgendwie nicht verstanden zu haben. Deshalb ist es eben wichtig, dass wir noch einmal an unserer Position festhalten und klar aufzeigen: Nein, die Version des Nationalrates wäre wirklich kontraproduktiv.

Deshalb ist die Kommission für Rechtsfragen einstimmig der Meinung, dass wir hier am geltenden Recht festhalten sollten.