Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-12-08
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08
Wortprotokoll
Ich spreche zu drei Minderheiten. Sie sind recht technischer Natur.
Die erste betrifft Artikel 65 Absatz 2a sowie Artikel 89a Absatz 6 Ziffer 14 ZGB. Die Höhe der Beiträge für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität soll nach kollektiven Grundsätzen festgelegt und nicht auf einzelne Personen heruntergebrochen werden. Aktuell haben wir das Problem, dass die entsprechenden Prämien für ältere Personen teilweise exorbitant hoch werden können. Mit der Risikoprämie sind zwischen 2005 und 2011 über 1,3 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich angespart worden. In den letzten Jahren sind damit im Risikobereich der Versicherungen über 8,8 Milliarden Franken angehäuft worden. Es macht keinen Sinn, dass hier zu hohe Prämien verlangt werden, die nicht genutzt werden. Es braucht deshalb entsprechende Anpassungen, um die nötige Transparenz zu gewährleisten. Ich bitte Sie, hier meine Minderheit zu unterstützen. Die Förderung der Transparenz und ein gerechter Mitteleinsatz sind sehr, sehr wichtig.
Die beiden anderen Minderheiten sind miteinander verwandt. Sie betreffen Artikel 37 Absatz 3bis und Artikel 38 Absatz 2 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG). Es geht hier um die Aufteilung der Überschusszuteilung.
Betreffend Artikel 37 Absatz 3bis VAG geht es darum, dass die Überschusszuteilung auf faire Weise erfolgt. In der grossen Rechnung der in der beruflichen Vorsorge tätigen Versicherungsunternehmen resultieren Überschüsse, die dann verteilt werden müssen. Es gibt dazu komplexe Regeln, wie dies zu erfolgen hat, die von der Finma genehmigt werden. Man hat leider feststellen müssen, dass gewisse Kunden in den Genuss eines Rabatts kommen. Die Prämien werden versicherungstechnisch nach Tarifen, die von der Finma genehmigt werden, berechnet. Werden nun Rabatte gewährt, muss dies irgendwie finanziert werden. Geschieht dies mit Mitteln aus den Überschüssen, bezahlen letztlich alle anderen Versicherten diese Rabatte, was dem Bundesrat und eben auch der Kommission nicht fair erscheint. Darum hatte der Bundesrat diese Thematik auch schon in der Altersvorsorge 2020 aufgenommen.
Betreffend Artikel 38 Absatz 2 VAG kommt es vor, dass die Prämien teilweise relativ hoch sind. Auch sind sie so berechnet, dass sie nicht mehr als 100 Prozent der Tarife gemäss Schadenstatistik ausmachen dürfen, damit eine gewisse Sicherheitsmarge bestehen bleibt.
Beide Anträge lagen bereits zur Vorlage Altersvorsorge 2020 vor und konnten nie realisiert werden. Es ist wichtig, dass wir hier die Transparenz bei der Überschusszuteilung verbessern. Ich bitte Sie daher, diese Minderheiten zu unterstützen.