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Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-12-08

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Ich spreche für die beiden Minderheiten Meyer Mattea, zuerst zu Artikel 33a: Bei diesem Artikel geht es darum, die berufliche Vorsorge für ältere Arbeitnehmende weiterzuführen. Die Mehrheit der SGK-N hat entschieden, dass die neue Bestimmung die gesamte Bevölkerung abdecken soll, die im BVG versichert ist. Dies verändert die Idee im Entwurf des Bundesrates, einen Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ab 58 Jahren und den Jüngeren zu machen. Für die ältere Gruppe geht es darum, das Niveau der beruflichen Vorsorge aufrechtzuerhalten. Die Minderheit Meyer Mattea möchte am Entwurf des Bundesrates festhalten, da diese Bestimmung korrekt ist, um das angestrebte Ziel für die älteren Arbeitnehmenden zu erfüllen, nämlich die berufliche Vorsorge für diese attraktiv zu halten. Wie wir schon mehrmals gehört haben, wollen wir keine Verschlechterungen im BVG bewirken, sondern die Sicherung und Attraktivität des BVG erhalten. Die Minderheit Meyer Mattea hilft auf diesem Weg, weshalb ich Sie bitte, sie zu unterstützen.

Ich komme zur zweiten Minderheit Meyer Mattea. Da geht es um eine Überschussbeteiligung. Die Mindestquote definiert den Mindestprozentsatz der von den Versicherern erwirtschafteten Überschüsse, der an die Versicherten ausgeschüttet werden muss. Diese Überschüsse stammen aus Risiko- und Kostenprämien sowie aus den Kapitalerträgen. Das Gesetz sieht derzeit eine Mindestquote von 90 Prozent vor. Das bedeutet, dass mindestens 90 Prozent der von den BVG-Versicherern erwirtschafteten Überschüsse an die [PAGE 2452] Versicherten zurückfliessen müssen. Das wiederum bedeutet, dass 10 Prozent und damit eine stattliche Summe den Aktionärinnen und Aktionären bzw. der Versicherung zugutekommen.

Die Minderheit Meyer Mattea beantragt, die Mindestquote und damit die Überschussbeteiligung der Versicherten auf 94 Prozent zu erhöhen. Den Versicherern und Aktionärinnen und Aktionären sollen damit nur noch maximal 6 Prozent der erwirtschafteten Einnahmen zugutekommen. Im Ausnahmefall einer schwierigen wirtschaftlichen Situation könnte der Bundesrat für maximal drei Jahre die Legal Quote wiederum um 2 Prozent auf 92 Prozent senken, was etwa dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht.

In den letzten zehn Jahren sind die Renten gesunken. Eine höhere finanzielle Beteiligung der Versicherer ist daher durchaus angemessen, denn das BVG soll optimal für die Versicherten und nicht für die Versicherer ausgestattet sein.

Deshalb bitten wir Sie, auch hier die Minderheit Meyer Mattea zu unterstützen.