Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-09
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier in einem Differenzbereinigungsverfahren, dessen Ausgang jetzt schon klar ist. Wir haben in der Erstberatung mit 91 zu 89 Stimmen entschieden, und die Kommission entschied [PAGE 2463] mit 13 zu 12 Stimmen. Der Ständerat hat seine Fassung mit 27 zu 16 Stimmen beschlossen, und in seiner Kommission war es noch deutlicher. Mit anderen Worten werden wir am Schluss die Fassung des Ständerates übernehmen, wollen wir nicht das ganze Paket ablehnen - und das wird hier, in diesem Saal, nicht mehrheitsfähig sein. Die Ständeratsfassung hat aber auch inhaltlich ihre Vorteile.
Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrats-Vizepräsident der Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft AG. Wir haben keine Reserven, wir schrammen ab und zu am Gang zum Richter vorbei, und jetzt, im zweiten Covid-19-Jahr, stehen wir, wie viele touristische Anlagen, schlechter da als nach dem ersten Corona-Jahr. Das ist auch ein Grund, Frau Kollegin Schaffner, um hier grosszügiger zu sein als bei der Vorlage 20.055, "Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise", weil wir eben mittlerweile im zweiten Corona-Jahr, im zweiten schlechten Jahr sind.
Ich darf Sie daran erinnern, dass diese Hilfe für die touristischen Anlagen und Schifffahrtsgesellschaften subsidiär zur Hilfe der Kantone ist. Die Hilfe der Kantone ist vorausgesetzt. Auch da beträgt die Bundeshilfe 80 Prozent der Kantonsunterstützung. Die Bundeshilfe ist also subsidiär zu derjenigen des Kantons und beträgt höchstens vier Fünftel des Kantonsbeitrags.
Schliesslich ist es eben nicht so, dass die Reserven, wie im Ständerat gesagt wurde, eine Voraussetzung für die Konzessionserteilung oder Konzessionserneuerung sind. Sehr häufig sind aber Sicherheitsinvestitionen Voraussetzung für die Konzessionserneuerung. Diese Sicherheitsinvestitionen müssen aus den Reserven getätigt werden. Wenn ein Unternehmen keine Reserven mehr hat, kann es nicht in die Sicherheit investieren - und dann ist die Konzession weg.
Das ist ein grosser Unterschied zu den abgeltungsberechtigten Transportunternehmungen, über die wir im Zusammenhang mit dem regionalen Personenverkehr oder mit dem Ortsverkehr gesprochen haben. Deren Angebot wird bestellt, und sie sind abgeltungsberechtigt. Das Angebot der touristischen Anlagen ist nur in wenigen Fällen, vielleicht bei 5 Prozent aller Anlagen, bestellt, weil ein öffentliches Interesse besteht oder es ein öffentliches Fahrplanangebot ist. Die übrigen verkehren nicht auf Bestellung und sind nicht abgeltungsberechtigt. Sie müssen Reserven bilden und diese dann für Sicherheitsinvestitionen einsetzen können. Sonst sind sie spätestens dann auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen.
Mit diesen Überlegungen haben sich die Hälfte Ihrer vorberatenden Kommission sowie der den Stichentscheid fällende Präsident entschlossen, dem Ständerat zu folgen. Ich bitte Sie, dieses Differenzbereinigungsverfahren jetzt zu beenden und sich der Fassung des Ständerates anzuschliessen: erstens aus der Überlegung heraus, dass es in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ohnehin auf diese Lösung hinauslaufen wird, zweitens aber auch in Anbetracht der materiellen Gründe, die für die ständerätliche Fassung sprechen.