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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. In modernen, leistungsfähigen Infrastrukturen geben kompetente Fachkräfte mit besten Medizingütern täglich unter schwierigen Umständen ihr Bestes. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Unser Gesundheitssystem kostet aber auch viel. Seit über zwanzig Jahren steigen die Gesundheitskosten und die Prämien ungebremst an. Zwischen 1996, als das Bundesgesetz über die Krankenversicherung in Kraft trat, und 2017 stiegen die Bruttokosten zulasten der OKP von 12 Milliarden auf 32 Milliarden Franken bzw. auf rund 4000 Franken pro Person und Jahr, so die Ausführungen im Bericht des Bundesrates. Das Wachstum geht aber weiter. Die Bruttokosten sind im Jahr 2019 auf 34,4 Milliarden Franken gestiegen. Nach einer kurzen Verschnaufpause dürften die Ausgaben in den nächsten Jahren wieder überdurchschnittlich wachsen. Damit haben sich die Ausgaben innert 22 Jahren fast verdreifacht. Die OKP musste folglich jedes Jahr pro versicherte Person durchschnittlich 4 Prozent mehr für die Vergütung von medizinischen Leistungen und Produkten ausgeben.

Im Jahr 2018 konnte der Kostenanstieg dank kostendämpfenden Massnahmen etwas gebremst werden. Trotzdem ist Handlungsbedarf gegeben; der Präsident und meine Vorrednerin haben schon darauf hingewiesen. Ich meine, dass die Massnahmen, die wir ergreifen, pragmatisch sein und auf unserem föderalen System und den vorhandenen Strukturen aufbauen sollten. Sie sollten alle Akteure mit einbeziehen. Das System neu zu denken oder neu zu strukturieren, wie es andere Länder gemacht haben, würde zwar mehr bewirken. Das Ziel dürfte damit aber selbst auf einer längeren Zeitachse kaum erreicht werden. Bleiben wir deshalb bei unseren Brötchen, und backen wir sie fertig! Selbst diese kleinen Brötchen stossen auf starken Widerstand.

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Verbands der kleineren und mittleren Krankenkassen, gleichzeitig aber auch Steuerzahler in diesem Land. Aus diesem Grund unterstütze ich die Vorlage des Bundesrates. Sie geht in die richtige Richtung. Das ist auch der Grund, weshalb ich für Eintreten bin. Die drei massgeblichen Vorschläge, die heute zur Diskussion stehen, finden meine Unterstützung, vielleicht mit einigen Anpassungen.

Ich bin, was das Referenzpreissystem betrifft, bei der Minderheit Carobbio Guscetti. Ich bin überzeugt, dass der Entwurf des Bundesrates mit den Anpassungen, die die Minderheit vorschlägt, in die richtige Richtung geht. Sie würden dazu führen, dass zwischen 310 und 480 Millionen Franken eingespart werden könnten, dies im Gegensatz zum Antrag der Mehrheit der Kommission, mit welchem Einsparungen von rund 200 Millionen Franken möglich wären. Das ist eine grosse Differenz. Die Massnahmen, die im Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission vorgesehen sind, könnte der Bundesrat auch mit den gesetzlichen Bestimmungen, die heute schon vorhanden sind, umsetzen. Es bräuchte diese Bestimmungen nicht. Weil der Bundesrat aber diesbezüglich zu wenig stark gehandelt hat, braucht es eben mehr, so wie es die Kommissionsminderheit vorschlägt. Es braucht einen grösseren Druck, damit der Bundesrat[NB]handelt[NB]und[NB]die[NB]Kostenstruktur[NB]bei den Medikamenten korrigiert.

Wenn Sie die Preise im Inland mit denjenigen im Ausland vergleichen, können Sie eine sehr grosse Preisdifferenz feststellen, eine Preisdifferenz, die zum Teil nicht verständlich ist. Auch wenn man den Generika-Anteil betrachtet, sieht man: Es sind nur 20 Prozent. Auch diesbezüglich könnte mehr gemacht werden. Deshalb habe ich dann aber am Schluss auch Probleme mit der von der Kommission unterstützten Motion, die zum Ziel hat, eine Änderung im Margensystem vorzunehmen. Diese Änderung, meine ich, würde eher dazu führen, dass vor allem günstigere Medikamente viel teurer würden. Ich glaube, das kann ja auch nicht in unserem Sinn sein.

Weiter unterstütze ich auch die Kostensteuerungsmassnahmen in Artikel 47c. Ich meine, die Tarifpartner sollten verpflichtet werden, in den Bereichen, in denen sie die Tarife und Preise vereinbaren, Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu vereinbaren, um Kostensteigerungen entgegenzuwirken. Genau das würde die OKP entlasten, und die Tarifpartner müssten mehr Eigenverantwortung übernehmen. Das sind doch Vorgänge, die bei Leistungsvereinbarungen zwischen Vertragspartnern üblich sind. Es gibt Lieferanten, es gibt Abnehmer, und dort werden ja auch Leistungen verhandelt und Konditionen festgelegt. Ich meine, auch in diesem Bereich sollten wir entsprechende Grundsätze festlegen. Es sollten aber lediglich Grundsätze festgelegt und national definiert werden, die Zielgrössen und Massnahmen wären möglichst nah bei den verantwortlichen Leistungserbringern vorzunehmen, also vorzugsweise auf der Ebene von kantonalen Tarifverträgen.

Neben einer direkten Mengensteuerung kann z. B. auch der forcierte Einsatz der verpflichtenden Umsetzung von Richtlinien und von smarter Medizin eine Möglichkeit zur Margenreduktion bieten. Diesbezüglich, meine ich, könnte auch der Einzelantrag Würth unterstützt werden. Er nimmt ein Anliegen auf, das in der Vernehmlassung zwar vonseiten der Versicherer gefordert worden ist, dann aber keinen Eingang in die Botschaft und die gesetzlichen Grundlagen gefunden hat. Aus diesen Überlegungen heraus werde ich den Einzelantrag Würth unterstützen. Vielleicht könnte er auch die Tür zu einem Kompromiss aufstossen.

Zum Schluss: Die Einführung des Beschwerderechts für Versicherer und Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung gegen Beschlüsse von Kantonsregierungen finde ich angebracht. Es gab ja früher schon Beschwerderechte der Versicherer. Die Verbandsbeschwerden, die damals eingereicht worden sind, wurden allerdings vom Bundesrat behandelt und beurteilt. Wenn Sie die Botschaft lesen, dann sehen Sie, dass der Bundesrat dazu sagt: "Die Verbandsbeschwerden der Versicherer beim Erlass einer neuen Planung und einer neuen Liste waren verbreitet, als der Bundesrat noch Beschwerdeinstanz war, und wurden oft ganz oder teilweise gutgeheissen." Das heisst also, dass die Beschwerden begründet und nicht einfach aus der Luft gegriffen waren. "Sie führten somit zu einer Überarbeitung der Planungen und Listen. Das vorgesehene Verbandsbeschwerderecht zielt insofern darauf, den Schutz der Interessen der OKP zu gewährleisten, damit die Grundsätze für eine bedarfsgerechte, günstige und qualitativ hochstehende Leistungserbringung durch die Kantone eingehalten werden." Das sagt der Bundesrat in der Botschaft - eine Aussage, die ich voll und ganz unterstütze. Ich glaube, in einem Rechtsstaat ist es einfach angebracht, dass es Mittel gibt, gegen Beschlüsse von Behörden Beschwerden einzureichen und beurteilen zu lassen.

In diesem Sinne empfehle ich eben auch Zustimmung und Eintreten und bitte Sie bei diesen drei Massnahmen um Unterstützung.