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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-09

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Wir kommen als Zweitrat zur Beratung des Teiles 1b des Kostendämpfungspakets. Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat aufgrund eines Expertenberichtes, der 38 Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorsah, einige Massnahmen in ein erstes Paket gepackt. Dieses erste Paket wurde durch den Nationalrat in zwei Pakete aufgeteilt, nämlich in Paket 1a und in Paket 1b, das wir heute behandeln. Zudem hat der Bundesrat mittlerweile die Botschaft zu Paket 2 vorgelegt. Wir erhalten also schon drei Pakete.

Die Begründung für das Kostendämpfungspaket wurde in der Beratung zu Paket 1a ausführlich dargelegt. Ich verweise insbesondere auf die entsprechende Berichterstattung in der Debatte vom 9. September 2020. Damals wurde durch das Eintreten auf Paket 1a der Handlungsbedarf erkannt und auch bejaht. Paket 1a haben wir fertig beraten. Es ist in der Sommersession 2021 verabschiedet worden. Darin waren - so hat es auch der damalige Berichterstatter genannt - die einfacheren und weniger umstrittenen Massnahmen enthalten. Ich kann sie kurz erwähnen: Es waren die Rechnungskontrolle, die Pauschalen, die Tariforganisation, das Aktuellhalten der Tarifstruktur und der Experimentierartikel.

Wenn wir die Fahne durchberaten, werden Sie Teile mit dem Vermerk "siehe Entwurf 2" sehen, aber ich glaube, der Präsident wird Ihnen das Vorgehen dann auch noch erklären. Die entsprechenden Anträge sind erledigt. In Paket 1b ausgegliedert wurden Massnahmen zur Steuerung der Kosten durch Tarifpartner, ein Referenzpreissystem für Arzneimittel und ein Beschwerderecht der Versicherer gegen die Spitalplanung der Kantone. Das sind die wichtigsten Punkte dieses Pakets 1b.

In der Beratung durch den Nationalrat im Herbst 2020 wurden Änderungen an der Vorlage vorgenommen und zwei Kommissionsmotionen angenommen. So lehnte der Nationalrat mit 122 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen insbesondere das vom Bundesrat vorgeschlagene Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel ab. Er schlug aber eine Alternative vor. Zudem baute er mit Artikel 44a eine Gewinnbeteiligung der Versicherten und der Versicherer bei verhandelten Rabatten ein. Wir kommen im Detail noch auf all diese Punkte zu sprechen. Die Massnahmen zur Steuerung der Kostenvereinbarungen durch die Tarifpartner lehnte der Nationalrat [PAGE 1277] ab, ebenso wie das Beschwerderecht der Versicherer gegen die Spitalplanung der Kantone.

Ihre Kommission hat das Paket an vier Sitzungen behandelt, am 12. April, am 20. Mai, am 31. August und am 18./19. Oktober 2021. Verschiedene Berichte wurden angefordert, und es gab grossen Diskussionsbedarf. Wie der Nationalrat will die Mehrheit Ihrer Kommission kein Referenzpreissystem einführen, sondern den Bundesrat beauftragen, die Vertriebsanteile bei Arzneimitteln anzupassen und das Kostendämpfungspotenzial einer leistungsbezogenen Abgeltung der Apotheker zu evaluieren. Darum geht es dann in den Motionen, die erwähnt wurden und die wir in der Kommission angenommen haben.

Die Minderheit beantragt ein Referenzpreissystem light, das weniger weit geht als jenes des Bundesrates. Beim ursprünglichen Referenzpreissystem des Bundesrates wurde mit Einsparungen im Umfang von 310 bis 480 Millionen Franken gerechnet. Das Referenzpreissystem light würde zu weniger Einsparungen führen. Der Beschluss des Nationalrates würde ebenfalls zu weniger Einsparungen führen, nämlich nur noch zu rund 22 Millionen Franken.

Die vom Nationalrat eingeführte Möglichkeit des Parallelimports von Generika lehnt die Kommission wegen Risiken für die Patientinnen und Patienten einstimmig ab. In der Folge spricht sie sich auch einstimmig gegen die Motion 19.3202 aus. Das sind die wichtigsten Punkte. Einstimmig beantragt sie, im Heilmittelgesetz neu ausdrücklich festzulegen, dass Swissmedic bei der Zulassung von Parallelimporten von Arzneimitteln Vereinfachungen vornehmen kann. Für die Massnahmen zur Steuerung der Kosten durch die Tarifpartner und ein Beschwerderecht der Versicherer gegen die Spitalplanung der Kantone spricht sich eine Kommissionsmehrheit aus.

In diesem Sinne nahm Ihre Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Ich bitte Sie, diesem Antrag und den einzelnen Mehrheitsanträgen, zu denen wir in der Detailberatung kommen werden, dann zu folgen.