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Wettstein Felix · Nationalrat · 2021-12-09

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie, beim Kredit für die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem AG die Minderheit Badertscher zu unterstützen und ansonsten überall der Mehrheit zu folgen.

Eine erste Differenz zum Ständerat haben wir beim Bundesamt für Sozialversicherungen bei der Position "Kinderschutz/Kinderrechte". Es handelt sich um 390[NB]000 Franken, was ein kleiner Betrag ist angesichts der Dimensionen, in denen wir uns üblicherweise bewegen. Für die Sache selbst ist es ein sehr bedeutsamer Betrag. Es geht, wie es meine Vorrednerin gut erklärt hat, um die Ombudsstelle Kinderrechte, die von langer Hand vorbereitet wurde und startklar ist. Es geht jedoch nicht, wie der Sprecher der Minderheit, Kollege Mike Egger, suggeriert hat, in erster Linie um Fragen des Strafrechts. Es kann schon sein, dass von der Ombudsstelle auch einmal strafrechtlich relevante Themen zu bearbeiten sind, aber es geht in erster Linie um zivilrechtliche Fragestellungen und um die Wahrung der Kinderrechte.

Die Einrichtung dieser Ombudsstelle, an die sich Kinder direkt wenden können, wäre ohne den Bundesbeitrag undenkbar. Die Erfahrung anderer Länder, zum Beispiel der skandinavischen Länder, zeigt, dass eine solche Stelle rege genutzt wird und dass sie den Kindern in unserem Land in der Wahrnehmung ihrer Rechte eine entscheidende Stütze sein kann. Die zusätzlichen Aufwendungen im Bereich Pro Juventute, der Telefonhilfe 147, die Sie erwähnt haben, sind ebenfalls gut begründet, aber das hat nichts mit der jetzigen Aufstockung oder Ergänzung zu tun. Hier geht es wirklich um diese Ombudsstelle.

Bei der Sifem AG sind wir bereit, dem Ständerat auf halbem Weg entgegenzukommen. Der ursprüngliche Antrag lautete ja auf Erhöhung um 10 Millionen Franken. Das ist der Betrag, der zwar letztes Jahr zusätzlich zur mehrjährigen Verpflichtung gesprochen, dann aber bereits bei der DEZA kompensiert wurde. Da es neue unterstützungswürdige Projekte gibt, wollen wir der Finanzierungsgesellschaft einen Spielraum von plus 5 Millionen Franken einräumen.

Zum Bundesamt für Energie: Was das Budget 2022 betrifft, sind wir in der Finanzkommission bereits auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt, der ebenfalls eine Erhöhung des Globalbudgets und der Gelder für das Programm Energie Schweiz beschlossen hat, aber auf geringerem Niveau als unser Rat vor gut einer Woche. Nun hat der Ständerat diesen Pfad allerdings nicht auch für die Folgejahre festgelegt. Darum ist es wichtig, dass wir dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen. Erst auf diese Weise wird auch der Finanzplan 2023-2025 angepasst.

Bei den Personalausgaben verlangt der Ständerat mit einer knappen Mehrheit eine lineare Kürzung. Aus unserer Sicht stellt sich nicht die Frage, ob sich diese 0,3 Prozent irgendwo einsparen lassen. Es ist vielmehr eine Frage der Steuerung und unserer Prinzipien. In diesem Sinne ist eben auch der Vergleich, Kollege Schilliger, mit einer Grossunternehmung nicht zulässig. Wenn Bundesaufgaben nicht oder schwach gebunden sind, dann steuern wir mit Globalbudgets und mehrjährigen Bundesprogrammen. Wenn nun alleine an den Personalausgaben geschraubt wird, dann bewirkt das bloss, dass die Erfüllung der Aufgaben aus der Verwaltung ausgelagert wird.

Schliesslich noch zum Thema der ordentlichen oder ausserordentlichen Verbuchung von Ausgaben: Wenn wir auf den knappen Mehrheitsentscheid im Ständerat einschwenken und diese zusätzlichen Aufwendungen für Impfprogramme und Arzneimittel ordentlich verbuchen würden, dann würden wir erstens der Sache inhaltlich nicht gerecht. Denn es steht ausser Zweifel, dass dieser Zusatzaufwand, der erst seit Kurzem bezifferbar ist, als ausserordentlich anzuschauen ist. Vor allem aber würden wir zweitens unseren Spielraum sehr stark reduzieren, auf gerade noch 1,8 Millionen Franken. Es ist mit Sicherheit so, dass es im Verlauf des Jahres 2022 Begehren um Nachtragskredite geben wird. Darum ist es in diesem Sinne aktuell angesagt, dass wir uns diesen Spielraum erhalten und die zusätzlichen 57,5 Millionen Franken deswegen ausserordentlich verbuchen.