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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-12-09

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Bei vier der verbleibenden fünf Differenzen zwischen dem Ständerat und unserem Rat folgt die grünliberale Fraktion der Mehrheit der Kommission. Bei der Position "Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer" beim SECO werden wir jedoch die Minderheit unterstützen.

Lassen Sie mich vorab gerade dazu einige Erläuterungen geben: Im Vergleich zum Voranschlag 2021 nehmen diese Investitionsausgaben gemäss dem Entwurf des Bundesrates um 10 Millionen Franken ab. Die Botschaft sagt dazu, dass sich diese Abnahme mit einer ursprünglich im Jahr 2022 vorgesehenen Kapitalerhöhung im Umfang von 10 Millionen Franken zugunsten der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, der Sifem AG, erklären lässt, die ins Jahr 2020 vorgezogen wurde. Im Voranschlag 2022 beträgt die Jahrestranche der Kapitalaufstockung entsprechend 10 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Es handelt sich also um die letzte Tranche der Kapitalaufstockung in der Höhe von insgesamt 150 Millionen Franken für die Sifem AG. Sie wurde ins Jahr 2020 vorgezogen zur Unterstützung von notleidenden KMU in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz, die von der Covid-19-Pandemie sehr stark betroffen waren.

Allerdings fand im Jahr 2020 bereits eine Kompensation dieser Ausgaben bei anderen Krediten der Entwicklungszusammenarbeit statt. Wenn wir nun dem Ständerat und dem Bundesrat folgen würden, so würden wir über die Jahre hinweg insgesamt weniger Mittel als ursprünglich geplant für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen. Gerade während der Pandemie, und diese ist ja leider noch nicht vorüber, brauchen die KMU in den Entwicklungsländern, in den hart getroffenen Ländern, zusätzliche Unterstützung, zusätzliches Kapital. Deshalb haben wir die Kürzung abgelehnt. Wir schliessen uns in der Differenzbereinigung dem Kompromissantrag der Minderheit II (Badertscher) an.

Bei der Position "Kinderschutz/Kinderrechte" geht es um die Sicherstellung einer Übergangslösung, bis die Motion Noser 19.3633 zur Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte umgesetzt ist. Es ist mir ein Rätsel, warum sich der Bundesrat und die Verwaltung gegen diese Finanzierung wehren, zumal das Parlament bereits beim Voranschlag 2021 zum Ausdruck gebracht hat, dass es diese Überbrückungsfinanzierung will. Ich bitte Sie deshalb hier eindringlich, der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates zu folgen und am Beschluss, den wir bei der ersten Beratung des Geschäftes gefasst haben, festzuhalten.

Bei den Personalausgaben unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Vor dem Hintergrund des Konzepts des Globalbudgets, welches wir beim Bund praktizieren, ist es nicht sinnvoll, den Personalaufwand alleine anzupassen; wenn schon, müssten Sie das Globalbudget anpassen. Ansonsten werden die fehlenden internen Stellen mit externen Stellen kompensiert, was dann wieder mehr kostet. Die Kürzung dürfte deshalb für den Bundeshaushalt wirkungslos sein. Wenn der Bundeshaushalt wirkungsvoll entlastet werden soll, dann muss auf Aufgaben verzichtet oder müssen Aufgaben den Kantonen übertragen werden.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die Umbuchung vom ordentlichen in den ausserordentlichen Haushalt eingehen. Ich verstehe schon, dass man auch im Bundeshaushalt so rasch wie möglich wieder zu einer gewissen Normalität übergehen und ausserordentliche Ausgaben verhindern will und dass man die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie so rasch wie möglich wieder kompensieren will. Aber indem wir nun möglichst viele Corona-Ausgaben in den ordentlichen Haushalt hineinpacken, beenden wir die Pandemie auch nicht. Es werden dadurch lediglich ordentliche Bundesausgaben konkurriert, was ja gerade in der Krise und im Sinne einer antizyklischen Finanzpolitik auch nicht das Ziel sein kann.

Ich bitte Sie deshalb, bei der Position "Covid: Arzneimittel und Impfleistungen" der Mehrheit zu folgen und am Entscheid Ihres Rates festzuhalten.