Müller Damian · Ständerat · 2021-12-09
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Ich lege auch hier meine Interessenbindung offen: Ich bin im Sounding Board der FMH, bin aber gleichzeitig, wie es Kollege Hegglin gesagt hat, auch Steuer- und Prämienzahler.
Wenn ich mir nun Artikel 47c, das ist ein eigentlicher Schwerpunkt dieser Vorlage, ansehe, dann muss ich klar sagen, dass die Minderheit dessen Streichung vor allem aus grundsätzlichen gesetzgeberischen Überlegungen beantragt. Als Legislative beraten wir das, was zusammengehört, in der Regel auch zusammen. Dieser Grundsatz hat sich in der Vergangenheit mehrfach bewährt.
Im vorliegenden Fall haben wir drei Projekte auf dem Tisch: Das erste Projekt ist die Kostenbremse-Initiative der Mitte, das zweite - seit dem 10. November dieses Jahres - eine Botschaft des Bundesrates für einen indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative, die sogenannte Zielvorgabe, und das dritte eben der vorliegende Artikel 47c, der ebenfalls im Entwurf des Bundesrates enthalten ist. Er soll die Zielvorgabe umsetzen.
Für die Minderheit ist offensichtlich, dass diese Punkte zusammen beraten werden müssen. Wir haben uns eine Meinung zur Initiative zu bilden, wir müssen uns fragen, ob es dazu einen Gegenvorschlag braucht und, wenn ja, wie dieser dann auszusehen hat. Dann haben wir zu entscheiden, wie ein solches Instrument überhaupt umgesetzt werden soll. Es gibt keinen Grund, diese bewährte Reihenfolge für eine kohärente Gesetzgebung auf den Kopf zu stellen. Es ist nicht einzusehen, warum konkrete Umsetzungsmassnahmen jetzt und heute beschlossen werden sollen, bevor überhaupt der Grundsatz diskutiert und entschieden worden ist.
Es ist im Übrigen nicht so, dass wir nun nichts tun. Wir haben beschlossen, dass die Zahl der Leistungserbringer limitiert wird. Neu können wir über den Qualitätsartikel auffällige Leistungserbringer sanktionieren, und wir haben die Finanzierungsreform Efas. Alle diese Gesetze haben Einsparpotenzial und sind erst kürzlich beschlossen worden oder werden es, im Falle von Efas, demnächst. Im Alltag wird sich dann zeigen, welche konkrete Wirkung sie haben. Das dürfte ein bisschen Zeit brauchen. Die Patientinnen und Patienten in unserem Land sind dankbar, wenn wir hier mit Vorsicht und Umsicht legiferieren. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Minderheitsantrag unterstützen und sich somit dem Beschluss des Nationalrates anschliessen.
Herr Präsident, ich erlaube mir trotzdem, zum Einzelantrag Würth noch zwei, drei Sätze zu verlieren, weil ich der Auffassung bin - es tut mir leid, Kollege Würth -, der Einzelantrag Würth sei eigentlich schlimmer als der Antrag der Mehrheit. Man muss klar sagen, dass hier nun die Zulassungssteuerung eigentlich über die Kantone geregelt werden soll, und somit will der Einzelantrag Würth die Versicherung komplett aushebeln. Das ist so nicht vorgelegen. Ich erlaube mir eine inhaltliche Bemerkung zu diesem Antrag: Er adressiert mit seiner Modifikation einen wesentlichen Punkt nicht. Der Bundesrat verfügt über einen weiteren Ermessensspielraum, wenn er Korrekturregeln in Verträgen genehmigt oder subsidiär erlässt; das ist das eine. Das andere ist: Korrekturen können sowohl in Konflikt mit dem Sozialziel als auch in Konflikt mit der Grundversorgung geraten. Es gilt, die Korrekturen dann genauer anzuschauen, zu klären und zu bestimmen. Den Verfassungsvorgaben und dem Verhältnismässigkeitsgebot ist hier Rechnung zu tragen.
Wir sprechen also beim Einzelantrag Würth klar über ambulante Versorgung, für die die Kantone überhaupt nichts zu bezahlen haben, auch wenn man vielleicht in der nächsten Geländekammer mit Efas dann etwas legiferiert. Das soll man aber dann zusammen mit diesen Gesamtpaketen anschauen.
Deshalb bitte ich Sie: Distanzieren Sie sich von diesem Einzelantrag, schliessen Sie sich hier dem Nationalrat an, gehen Sie mit der Minderheit. Auch hier ist noch einmal zu unterstreichen: Eine adäquate Diskussion gibt es nur in der Kommission und nicht im Plenum.