Wyss Sarah · Nationalrat · 2021-12-09
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Ich berichte auch im Namen der Kommission, die in den meisten Dingen nicht der SVP-Delegation gefolgt ist. Von daher kann es sein, dass mein Bericht vielleicht nicht immer die Meinung der SVP abbilden wird.
Ich beginne mit der Frage der Umbuchung vom ordentlichen zum ausserordentlichen Aufwand. Hier geht es um eine Nachmeldung bei der Position "Covid: Arzneimittel und Impfleistungen". Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, diese Nachmeldung als ausserordentlich zu verbuchen und dementsprechend am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wenn Sie bei der Differenzbereinigung heute grundsätzlich der Mehrheit der Finanzkommission folgen, dann bleiben noch rund 1,8 Millionen Franken übrig, um verfassungskonform und gemäss Schuldenbremse zu handeln. Das ist eine sehr kleine "marge de manoeuvre". Beachten wir auch die Tatsache, dass wahrscheinlich noch zahlreiche Nachträge für 2022 kommen werden. Des Weiteren ist es aus Sicht der Mehrheit auch inhaltlich richtig, diese Nachmeldung als ausserordentlich abzubuchen, denn es handelt sich um Corona-spezifische und sich nicht wiederholende Ausgaben.
Dann kommen wir zur Position "Kinderschutz/Kinderrechte"; wir haben bereits sehr viel darüber gehört. Letzte Woche hat der Nationalrat mit 144 zu 39 Stimmen beschlossen, beim Bundesamt für Sozialversicherungen 390[NB]000 Franken für die Ombudsstelle für das Jahr 2022 und dann auch im Finanzplan vorzusehen. Der Ständerat lehnte dies in der Differenzbereinigung mit Stichentscheid des Präsidenten ab. Ihre Finanzkommission hält an diesem Beitrag fest, und das mit 14 zu 7 Stimmen. In die Richtung von Nationalrat Mike Egger möchte ich noch betonen, dass es hier nicht um Beratung geht, sondern eben um eine Ombudsstelle.
Zum SECO: Beim SECO haben wir hier im Hohen Hause letzte Woche entschieden, eine Erhöhung von 10 Millionen Franken zu sprechen. Der Ständerat war dazu nicht bereit. Eine Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung - empfiehlt Ihnen, die Differenz zum Ständerat zu bereinigen und dem Ständerat zu folgen. Die Minderheit Badertscher möchte einen Kompromiss und reduziert die beantragte Erhöhung von 10 auf 5 Millionen Franken. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, die Differenz zum Ständerat zu eliminieren und[NB]die[NB]durch[NB]uns vorgeschlagene Erhöhung nicht zu vollziehen.
Zum Bundesamt für Energie: Beim Bundesamt für Energie gibt es noch eine Differenz. Ich bitte Sie, und es liegt auch kein anderslautender Antrag vor, beim Voranschlag 2022 dem Ständerat zu folgen, aber in der Finanzplanung eine Art Kompromiss vorzunehmen. Dies legt Ihnen auch Ihre Finanzkommission mit 18 zu 7 Stimmen nahe. Dieses zusätzliche Geld für die Planung, also für die Zeit ab 2023, soll insbesondere dazu verwendet werden, die Dekarbonisierung voranzutreiben, die Impulsberatung beim Heizungsersatz zu ermöglichen und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Nicht zuletzt war ein Argument in der Finanzkommission auch die Planungssicherheit für die jeweiligen Akteure.
Zuletzt noch zur Querschnittkürzung beim Personal: Der Ständerat - wir haben es von meinem Vorredner gehört - hält mit 24 zu 20 Stimmen an der Kürzung fest. Wir haben hier noch nie über diese Personalkürzung gesprochen, weshalb ich mir erlaube, diese etwas ausführlicher aus Sicht der Mehrheit der Finanzkommission darzulegen. Die Argumentation ist eine ähnliche wie bei der Kürzung gemäss Minderheit Strupler von letzter Woche. Wir lehnen als Finanzkommission diese Kürzung mit 14 zu 11 Stimmen ab.
Zuerst zu Herrn Guggisberg: Ich möchte ihn darauf aufmerksam machen, dass das Personalwachstum geringer ist als das BIP-Wachstum; wir haben ein Personalwachstum von 1,2 Prozent. Bei der Finanzplanung wird es für die Jahre 2023 bis 2025 bei 1 Prozent liegen. 2022 sind 21 Millionen Franken für plafonderhöhende Stellenaufstockungen eingestellt, 31 Millionen Franken sind Personalaufstockungen mit Kompensation. Dann tragen auch Internalisierungen zum Anstieg der Personalkosten bei, dies jedoch nur mit 2,2 Millionen Franken. Die für die Ausgaben effektiv wirksame Steigerung der Personalkosten ist also eher gering. Das grösste Personalwachstum ist übrigens, wir haben es gehört, im Bereich der Sicherheit anzusiedeln, unter anderem beim NDB, beim Fedpol und für die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. [PAGE 2470]
Gerne nenne ich nun die Gründe, welche aus Sicht der Mehrheit der Finanzkommission gegen eine Querschnittkürzung sprechen. Die Aufgaben der Bundesverwaltung werden hier beschlossen. Der notwendige Personalbedarf für die Erledigung dieser Aufgaben wird dann in den Departementen evaluiert, danach schauen das Departement und auch der Gesamtbundesrat, ob interne Kompensationen möglich sind. Ich habe die Zahlen vorhin erwähnt: Es gibt bereits heute interne Kompensationen in der Höhe von 31 Millionen Franken. Dies zeigt auch, dass sehr vorsichtig damit umgegangen wird. Im Jahr 2020 sind 21 Millionen Franken plafonderhöhende Personalkosten budgetiert; ich habe das bereits gesagt.
In Zeiten des Fachkräftemangels, gerade auch im IT-Bereich, ist es aus Sicht der Mehrheit der Finanzkommission nicht zielführend, eine solche Querschnittkürzung vorzunehmen. Des Weiteren möchte ich Sie daran erinnern, dass wir hier ein Globalbudget beschliessen. Alois Gmür hat es vorhin ausgeführt: Eine Kürzung der Personalkosten könnte eine Verschiebung hin zu Sachkosten bedeuten.
Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass das Personalwachstum beim Bund differenziert begutachtet werden muss. Als Beispiel nenne ich Ihnen 2000 Stellen beim EDA im Ausland, welche früher - also nicht wirksam für dieses Budget, sondern früher - über Sachkosten abgerechnet wurden und neu über Personalkosten. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für das Kosovo-Kontingent. Selbstverständlich bereiten die steigenden Personalkosten auch der Mehrheit der Finanzkommission Sorge. Wir werden hier weiterhin ein wachsames Auge darauf halten. Ich bitte Sie, diese Querschnittkürzung nicht vorzunehmen.
Ich fasse die Sicht der Mehrheit der Kommission zusammen: Festhalten an der Umbuchung der Position "Arzneimittel und Impfleistungen" als ausserordentliche Ausgabe, Festhalten an den 390[NB]000 Franken für die Ombudsstelle Kinderrechte. Beim SECO bzw. bei der Sifem AG bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen und die Differenz zu bereinigen. In Bezug auf das Bundesamt für Energie bitte ich Sie, beim Budget dem Ständerat und beim Finanzplan dem Kompromiss Ihrer Finanzkommission zu folgen. Schliesslich bitte ich Sie - ich habe es ausgeführt -, die Querschnittkürzung abzulehnen.