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Bieri Peter · Ständerat · 2002-11-26

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Zu Absatz 7 muss ich keine weiteren Ausführungen mehr machen, weil ich Ihnen das Konzept bereits bei Absatz 2 vorgestellt habe. Ich habe Ihnen dargelegt, dass die Mehrheit der Kommission den folgenden Weg gesucht hat: In Absatz 2 legen wir fest, dass der Bund ein solches Institut zu führen hat - also eine zwingende Bestimmung, die Sie nun auch beschlossen haben. Hingegen öffnen wir in Absatz 7 die Möglichkeit, dass der Bund dieses Institut mit einem Leistungsauftrag administrativ oder organisatorisch einer kantonalen Universität oder einer regionalen Fachhochschule angliedern kann, damit dort die Synergien genutzt werden können; deshalb die zwingende Formulierung in Absatz 2 und die Kann-Formulierung in Absatz 7.

Bei Absatz 7 liegt nun ein Antrag Lombardi vor, der dem Nationalrat folgen möchte. Der Unterschied zwischen den beiden Fassungen liegt nach meiner Interpretation darin, dass der Nationalrat festlegt, dass der Bund ein solches Institut führen muss und dass dann in Ergänzung zu diesem Institut noch andere Möglichkeiten geschaffen werden können. Hingegen sieht das ständerätliche Konzept in erster Linie vor, dass anstelle dieses Institutes eine andere Möglichkeit auf kantonaler Ebene geschaffen werden kann, aber auch unsere Fassung enthält die Formulierung "in Ergänzung".

Ich meine, die Differenzen zwischen den beiden Beschlüssen seien nicht derart gravierend. Ich beantrage Ihnen, im Sinne der Kommission bei unserer Fassung zu bleiben.