preparatory:AB 293311
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Wir wissen es, die Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen wird einen starken Einfluss auf die Akzeptanz der Vorlage beim Volk haben. Dabei geht es aber nicht nur darum, den Frauen der Übergangsjahrgänge grosszügige Privilegien einzuräumen, um diese gut zu stimmen; das greift zu kurz. Als eines der jüngeren Ratsmitglieder erlaube ich mir den Hinweis, dass die Vorlage derart sein muss, dass sie auch allen kommenden Jahrgängen gegenüber fair ist. Der Antrag der Mehrheit überzeugt in mehrfacher Hinsicht nicht; stattdessen schlägt Ihnen die Minderheit einen ausgewogenen Kompromiss vor, der auch den Anliegen des Nationalrates weit entgegenkommt.
Wir regeln mit dieser kleinen Revision einzig die Zeit zwischen 2023 und 2030. Danach steht die AHV-Welt aber nicht still, und es kann deshalb auch nicht das Motto "Nach mir die Sintflut" gelten. Erst danach zeigt sich das wahre Ausmass der demografischen Herausforderung, erst dann kommt die AHV so richtig unter Druck. Ab 2030 wird sich das Umlagedefizit innert weniger Jahre nochmals verdoppeln. Was wir mit der jetzigen Vorlage erreichen, ist gerade mal eine leichte Abflachung dieser Dynamik. Deshalb haben beide Räte dem Bundesrat bereits den Auftrag erteilt, bis 2026 die nächste Vorlage vorzubereiten, damit diese per 2030 in Kraft treten kann.
Mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit beläuft sich das Umlagedefizit 2030, trotz der jetzigen Revision, bereits wieder auf 2,4 Milliarden Franken, 2032, nur gerade mal zwei Jahre später, schon auf über 4 Milliarden Franken. Kennen Sie den Unterschied zwischen dem Verzicht auf diese Revision und dem Resultat der Anträge der Mehrheit? Es sind zwei Jahre. Ohne Revision beträgt das Umlagedefizit im Jahr 2030 über 4 Milliarden Franken, mit der Revision ganze zwei Jahre später. Dafür lassen wir aber alle Bürgerinnen und Bürger noch weitere 0,4 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen - diese verdunsten mit der Variante der Mehrheit gerade wieder. Unter dem Strich bleibt praktisch keine entlastende Wirkung durch diese Minireform. Nur am Rande sei erwähnt: Studieren Sie einmal die Seiten 9 und 11 der aktuellen Finanzperspektiven, die wir diese Woche erhalten haben.
Die Minderheit ist grosszügig mit jenen, die es brauchen, und ein bisschen weniger grosszügig mit jenen, die es nicht brauchen. So erhalten die Frauen der Übergangsgeneration, die das Referenzalter in den ersten acht bzw. neun Jahren nach Inkrafttreten der Bestimmung erreichen, keinen Zuschlag mehr.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass sich mit dem Mehrheitsantrag die reiche Unternehmergattin, die nie gearbeitet hat, für den Rest ihres Lebens noch einen Rentenzuschlag von 50 Franken holt, und dies notabene plafonderhöhend. Dafür lassen Sie alle anderen über zusätzliche Mehrwertsteuern bluten: Junge, Alte, KMU, die hart arbeitende Verkäuferin mit dem schmalen Lohn, den KMU-Unternehmer, der jeden Monat schauen muss, wie er über die Runden kommt. Dem sagt man "Umverteilung von unten nach oben", d. h. von Arm zu Reich. Das kann ich nicht wirklich unterstützen. Glauben Sie wirklich, dass das an der Urne letztlich durchkommt? Im Übrigen habe ich noch nie von einer gut qualifizierten oder wohlhabenden Frau gehört, die einen Rentenzuschlag fordert.
Sie werden jetzt denken: Das ist aber schlimm, wenn er den Übergangsjahrgängen 8 und 9 keinen Zuschlag mehr geben will. Nein, das ist überhaupt nicht schlimm! Denn die Konditionen werden ohnehin Bestandteil der nächsten Revisionsetappe sein, die zwingend ab 2030 in Kraft treten muss. Mit der Mehrheit würden Sie dagegen nicht nur Geld mit der berühmten Giesskanne an die Falschen verteilen, sondern gleich auch noch die nächste Revision unnötig präjudizieren. Das wird zum Nachteil aller ins gute Geld gehen, wenn Sie nämlich per 2030 kleinlaut eine saftige Mehrwertsteuererhöhung in einem noch nie da gewesenen Ausmass beantragen müssen.
Ich bitte Sie hier, mit der Minderheit zu stimmen.