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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-09

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Hier nähern wir uns dem Nationalrat an. Grundsätzlich hat der Bundesrat bei der Hilflosenentschädigung keine Anpassung vorgesehen. Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung entsteht nur, wenn die Hilflosigkeit während mindestens eines Jahres besteht. Das ist die Ausgangslage im Gesetz. Der Nationalrat wollte diese Frist auf 90 Tage kürzen. Der Ständerat ist dem Nationalrat diesbezüglich nicht gefolgt. Er hat nichts geändert und ist bei einem Jahr geblieben. Darauf hat der Nationalrat an der letzten Sitzung diese Frist auf sechs Monate angehoben.

Die Ausgangslage ist also so: Gemäss Entwurf des Bundesrates bzw. gemäss geltendem Recht gilt eine Frist von einem Jahr. Der Nationalrat hat jetzt eine Frist von sechs Monaten beschlossen. Wenn man das Amtliche Bulletin konsultiert, findet man für den Entscheid des Nationalrates keine Begründung. Die Frist von sechs Monaten wurde ohne vorangehende Diskussion angenommen.

In Ihrer Kommission hat man dann die Meinung vertreten, es wäre gut, diesem Kompromiss zuzustimmen, auf den Nationalrat zuzugehen, diese Frist von sechs Monaten auch anzunehmen und damit die Differenz zu bereinigen. Man hat auch gesagt, sechs Monate seien vertretbar.

Die Minderheit wird ihren Antrag noch begründen. Es besteht natürlich die Befürchtung, dass mit einer kürzeren Frist mehr Hilflosenentschädigungsfälle entstehen, weil dann auch Fälle vorkommen, bei denen später herauskommt, dass es keine wirklichen Hilflosenentschädigungsfälle sind. Eine Frist von einem Jahr lässt halt auch Zeit, um festzustellen, ob wirklich ein Problem besteht oder nicht. Es geht hier auch um 80 Millionen Franken Zusatzkosten, die ausgelöst würden. Der Sprecher der Minderheit wird noch darauf eingehen.

Im Sinne der Mehrheit bitte ich Sie, diese Differenz zu bereinigen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.