Kuprecht Alex · Ständerat · 2021-12-09
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-09
Wortprotokoll
Dieses Votum von Herrn Müller fordert mich jetzt schon heraus. Es ist in der Begründung nämlich falsch. Das Einzige, was sich gegenüber dem geltenden Recht ändert, ist die Verkürzung der Frist. Was Sie gemeint haben, Herr Müller, ist die Frage bei den Ergänzungsleistungen. Dort kostet es 80 Millionen Franken. Hier schaffen wir keine zusätzlichen Kosten, aber die Frist zur Abklärung wird von einem Jahr jetzt auf sechs Monate verkürzt. Ich glaube, es ist nicht mehr als richtig, dass der Anspruch derjenigen, die Hilflosenentschädigung brauchen, nicht ein Jahr lang geprüft wird, sondern dass diese Prüfung schneller geht, damit die entsprechenden Gelder dann fliessen können. Sie fliessen so oder so - es ist nur die Frage, ob nach zwölf oder nach sechs Monaten.